Befreiungskennzeichen ab 1. August 2011

 

Die in ZAPP vergebenen gültigen B-, S- oder Z-Nummern gelten als Verladefreigaben. Es können alle Verladungen im Hafensystem angemeldet werden und erhalten abhängig vom Anmeldefall eine B-, S- bzw. eine Z-Nummer. Reeder/ Agenten dürfen bei Containern anstelle dieser ZAPP-Referenzen das folgende Kennzeichen verwenden:

 

L (Leercontainer)

Es handelt sich um einen Leercontainer, ggf. auch mit Lademitteln (z.B. Container mit leeren Fischkisten, Container mit Hanging Garments – Ausrüstung, ungereinigte Tankcontainer).