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Zoll-News

Ausgabe
Inhalte der Zoll-News (als PDF herunterladbar)
Juni 10, Nr. 07 NEE, Vereinfachte Verfahren, ZODIAK-Anwendertipp: Vorabkalkulation
März 10, Nr. 06

EMCS-Verfahren – Beantragung der BIN-Nummer, ECS-Dienste von Portbase: Bereit zur Registrierung, Neues ZODIAK-Modul: Fiskalvertretung, ZODIAK-Anwendertipp: Selektionsmöglichkeiten in der Statusleiste

Sept. 09, Nr. 05

ATLAS-AES: Nachforschungsersuchen (Follow up), Neues zur Zollnummer EORI

Anwendertipp ZODIAK: Komprimierter Kombisteuerbescheid

Juni 09, Nr. 04

Erweiterter Service für die Direktanlieferung mit ZAPP-Air:"AES-Service-Desk" bei LUG,
AES 2.0-Ausfallkonzept: Zollvordrucke in ZODIAK integriert,
Die neue Zollnummer EORI

März 09, Nr. 03

Elektronisches Ausfuhrverfahren / Vorabanmeldungen für Waren, Hinweis zur ATLAS-IT-Verfahrensanweisung, Stand März 2009, Praxis-Tipp für den Anwender: ZODIAK-Vorabkalkulation

Febr. 09, Nr. 02

Elektronisches Ausfuhrverfahren/Vorabanmeldungen für Waren, EMCS – Das elektronische Verbrauchsteuerkontrollsystem , Praxis-Tipp für den Anwender: ZODIAK-Kostenverwaltung

Dez 08,  Nr. 01

Ab 1. Januar 2009 in ZODIAK verfügbar: NCTS-TIR-Verfahren, Jetzt in ZODIAK verfügbar: Neue NCTS-AES-Liste

 

 

 

 

Zoll-Informations-Ecke

Datum
Information
15. Juni 10 Umstellung von der quartalsweisen auf die monatliche Zusammenfassende Meldung (ZM) ab 1.7.2010
§18a UStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8. April 2010 (BGBl. I S.386) mit Wirkung zum 1. Juli 2010 neu gefasst und dadurch Artikel 1 der Richtlinie 2008/117/EG vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zum Zweck der Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen umgesetzt. (Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.bzst.bund.de/)

Für Sie als Kunden der ZODIAK-Fiskalvertretung bedeutet diese Änderung, dass Sie ab 1. Juli 2010 Ihre Zusammenfassenden Meldungen monatlich abgeben müssen. In ZODIAK wird die Umstellung rechtzeitig für die Juli-Meldung umgesetzt,. Für die Meldung für das 2. Quartal 2010 (April, Mai, Juni) gilt jedoch noch die alte Regelung. Sie muss bis zum 10. Juli 2010 abgegeben werden.
1. Juni 10

ZODIAK- NEE (Nacherhebung, Erstattung oder Erlass) jetzt freischalten lassen

Wer einen Änderungssteuerbescheid zugestellt bekommt, erhält diesen in der Regel in Papierform. Mit oder unter NEE hat der Kunde die Möglichkeit, diesen stattdessen elektronisch zu empfangen. Hierzu bedarf es einer Freischaltung durch die Bundesfinanzdirektion Südost. Wenn Sie die kostenlose ZODIAK-NEE-Funktion nutzen möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an den DAKOSY-Vertrieb (vertrieb@dakosy.de). Erst dann können wir Sie bei der Bundesfinanzdirektion Südost für die Nachrichtengruppe NEE melden.

1. Juni 10

Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung vereinfachter Verfahren für den Import verschoben

Ab dem 1. Januar 2011 sollten alle Anmeldungen für die vereinfachten Verfahren (Vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV), Anschreibeverfahren (ASV)) ausschließlich in elektronischer Form abgegeben werden. Dieser Termin galt sowohl für neue als auch für alte Bewilligungen. Dies wurde vom BMF (Bundesministerium für Finanzen) widerrufen und auf voraussichtlich 2013 verschoben. Somit ist es auch weiterhin möglich, die Anmeldungen in Papierform abzugeben. Nähere Informationen finden Sie auch unter:

http://www.zoll.de/a0_aktuelles/a0_meldungen/azr_vereinfachte_verfahren/index.html.

12. März 10

Neues ZODIAK-Modul: Fiskalvertretung

Die bei einer Einfuhr anfallende Einfuhrumsatzsteuer stellt oft einen erheblichen Posten der gesamten Einkaufskalkulation dar. Der Zeitraum bis zur Rückvergütung der Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuererklärung ist in den verschiedenen EU-Ländern relativ lang. Die Belastung für die Unternehmensliquidität ist entsprechend hoch. Im Rahmen der Fiskalvertretung entfällt die komplette Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland sowie in dem Zielland in der europäischen Union. Mit dem neuen ZODIAK-Modul „Fiskalvertretung“ können große Zeit- und Kostenersparnisse bei der Anwendung des Verfahrens realisiert werden. Das Modul ermöglicht die weitestgehend automatische Sammlung aller Daten, die nach der Verzollung zum Freien Verkehr für die monatliche INTRASTATAnmeldung an das Statistische Bundesamt in Wiesbaden und die quartalsweise „Zusammenfassende Meldung ZM“ an das Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis erforderlich sind. Per Knopfdruck werden die gesammelten Daten an die verschiedenen Behörden direkt aus ZODIAK heraus gesendet.

12. März 10

ECS-Dienste von Portbase: Bereit zur Registrierung

Am 1. April 2010 startet Portbase seine ECS-Dienste für eine komfortable Exportabwicklung. Die ECS-Dienste beinhalten die elektronische Übermittlung von Gestellungen und Exportmanifesten an den Zoll. Alle Spediteure und Exporteure, die an diesem Service teilnehmen wollen, können sich ab Ende März bei Portbase (www.portbase.com oder www.exportcontrolsystem.eu) registrieren lassen. Komfortabel wird die Nutzung für alle CargoSoft- und SEEDOS-Kunden, da die Schnittstelle in die Anwendungen implementiert wurde und die Kunden die neuen Dienste sofort nach der Registrierung (unter Angabe der Portbase-Registriernummer) bedienen können.

12. März 10

EMCS-Verfahren – Beantragung der BIN-Nummer

Alle Kunden, die am EMCS-Verfahren teilnehmen wollen, müssen eine BIN (Beteiligten Identifikationsnummer) bei der Bundesfinanzdirektion Südost in Weiden beantragen. Eine EMCS-BIN ist nicht gleich einer ATLAS-BIN sondern wird separat erteilt. Steuerlagerinhaber müssen vor der Beantragung entscheiden, ob sie eine BIN für die Steuerlagerinhabernummer oder eine/mehrere BIN für die Steuerlagerorte beantragen wollen. Die BIN wird unter anderem von DAKOSY für die Installation des ZODIAK-EMCS-Moduls benötigt. Selbstverständlich bereitet DAKOSY gerne die EMCS-Teilnehmeranträge für die BIN-Vergabe unterschriftsfertig vor.

17. Sept. 09

ATLAS-AES: Nachforschungsersuchen (Follow up)

Laut ATLAS-Verfahrensanweisung gilt: „In den Fällen, in denen die Nachricht Ausgangsbestätigung/Kontrollergebnis zu einem Ausfuhrvorgang 90 Tage nach Überlassung zum Ausfuhrverfahren nicht vorliegt, wird ein automatisches Nachforschungsersuchen durch die Ausfuhrzollstelle eingeleitet. Hierbei wird der Teilnehmer per Nachricht aufgefordert, den Verbleib der Ware aufzuklären.“ Weitere Infos bietet: http://www.zoll.de/e0_downloads/atlas_verfahrensanweisung/index.html

Sollte in ZODIAK die Nachricht „Wiedervorlage zur Ausfuhr“ auf eine Ausfuhranmeldung erscheinen, kann der Anwender über die Auswahl 12 in der Hauptstatusanzeige auf die Maske „Zusatzfunktionen EA/EU/EX“ verzweigen und dort über die Auswahl 18 eine Information über den tatsächlichen Ausgang der Sendung an ATLAS erfasst werden. Einen einfacheren Weg bietet ZODIAK im „Funktionsmenu“: Die Auswahl 95 erzeugt eine Liste aller offenen Vorgänge, für die der Zoll ein Nachforschungsersuchen gesendet hat.

17. Sept. 09

Neues zur Zollnummer EORI

Im Nachgang zu unserer Zoll-News 4 (Juni 2009), in der wir die EORI-Zollnummer vorgestellt haben, weisen wir Sie darauf hin, dass nach Auskunft vom Informations- und Wissensmanagement Zoll aus Dresden das IT-System ATLAS zum 1. November 2009 noch keine EORI-Nummern verarbeiten kann. Dies wird laut Information des BMF frühestens Mitte 2010 möglich sein.

29. Juni 09

Notfallverfahren / Ausfallkonzept AES ab 01.07.2009

Neben detaillierten Informationen rund um das Thema bieten wir Ihnen eine ausführliche Dokumentation, wie innerhalb von ZODIAK zu verfahren ist.

17. Juni 09

Erweiterter Service für die Direktanlieferung mit ZAPP-Air:

„AES-Service-Desk“ bei LUG aircargo handling GmbH

Für die Direktanlieferung bietet ZAPP-Air neben der mobilen RFID-gestützten Lösung einen weiteren Service an speziell für die Gestellung am Frankfurter Flughafen. In Kooperation mit der LUG aircargo handling GmbH (Cargo City Süd) wird ein „AES-Service-Desk“ eingerichtet. Auf Basis des Truckmanifestes oder des AWB's wird die Gestellung rund um die Uhr durch die Mitarbeiter der LUG ausgelöst. Der Trucker kann somit bei der LUG das Truckmanifest / das AWB vorzeigen, und innerhalb kürzester Zeit werden alle Sendungen, die er für den Frankfurter Flughafen geladen hat, an ATLAS gestellt. Für die Kunden bringt das AES-Service-Desk weitere Vorteile mit sich: Zum einen sitzt das Zollamt direkt im Gebäude der LUG, so dass die Fahrer, die ohnehin zum Zollamt müssen, dieses ohne weitere Wege direkt erledigen können. Zum anderen verfügt die LUG über ausreichende Lagerkapazitäten, um ggf. Sendungen einzulagern, für die der Zoll eine Beschau angeordnet hat. Das AES-Service-Desk eröffnet am 1. Juli 2009, 07:00 Uhr.

17. Juni 09

AES 2.0–Ausfallkonzept: Zollvordrucke in ZODIAK integriert

Ab dem 1. Juli 2009 gibt es für AES 2.0 ein Ausfallkonzept in Papierform, falls eine elektronische Übermittlung nicht möglich ist. Hierzu wird es neue Zollvordrucke (Vordruck 033026, 033028, 033029) geben. ZODIAK ermöglicht es den Kunden selbstverständlich, die Daten der Ausfuhranmeldung in diese Formulare zu drucken. Diese Funktion gilt nicht für die Antragsart ZODIAK-AM (Erstellen des Einheitspapiers Ausfuhr).

17. Juni 09 Die neue Zollnummer EORI

EORI ( E conomic O perators' R egistration and I dentification System) ist das europäische Registrierungs- und Identifikationssystem für Wirtschaftsbeteiligte, über das die Daten an die EU übermittelt werden. Gespeichert werden die Daten unter der sogenannten EORI-Kennnummer.

Ab dem 1.November 2009 werden Stammdaten, die zu einer Zollnummer bei den deutschen Zollbehörden im IT-Verfahren ATLAS hinterlegt sind, zusätzlich in einer Datenbank auf europäischer Ebene gespeichert. Das Informations- und Wissensmanagement in Dresden sowie das HZA Nürnberg - Kontaktstelle AEO – hat alle Wirtschaftsbeteiligten mit einer bereits vorhandenen deutschen Zollnummer aufgefordert, eventuelle Stammdaten zu aktualisieren bzw. zu ergänzen sowie eine datenschutzrechtliche Erklärung abzugeben. Sollte keine Einverständniserklärung erfolgen, ist eine Zollabwicklung in einem anderen EU-Land ab dem 1. November nicht mehr möglich. In Deutschland können weiterhin Zollabwicklungen durchgeführt werden. Das HZA Nürnberg ist für alle Wirtschaftsbeteiligten mit AEO-Status oder beantragten AEO-Status zuständig und für alle anderen Beteiligten ist Dresden zuständig. siehe auch: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_grundlage_zollrecht/e0_azr_zollnummer/48_eori/index.html

Die ATLAS-Umstellung auf die neue EORI-Nummer erfolgt mit einem späteren Releasewechsel.

19. März 2009

Hinweis für die ATLAS-IT-Verfahrensanweisung, Stand März 2009

In der IT-Verfahrensanweisung ATLAS, Stand März 2009 wird auf die Möglichkeit eines PDF-Ausdruckes in der zweiten Stufe ATLAS-AES – speziell für die Ausgangszollstellen am Flughafen - hingewiesen. Dies ist jedoch noch nicht möglich. Aufgrund unserer Nachfrage beim ATLAS-Service-Desk wurde uns mitgeteilt, dass die Möglichkeit eines PDF-Ausdruckes voraussichtlich erst ab dem 27. Juni 2009 durch ATLAS angeboten wird. Der PDF-Ausdruck wird als Nachweis „Erlaubnis zum Ausgang“ einer Ausfuhranmeldung gegenüber den Luftverkehrsgesellschaften gelten. Somit wird dann das Abstempeln der Manifeste bzw. der Airway-Bills (AWB) durch die Zollbehörden entfallen.

19. März 2009

Elektronisches Ausfuhrverfahren / Vorabanmeldungen für Waren

In der Nummer 2 unserer Zoll-News (Februar 2009) haben wir angekündigt, dass die Kommission am 20. Februar 2009 über eine Verschiebung der Vorabanmeldungen für den Im- und Export entscheiden wird. Im Ergebnis wurde auch für den Export eine Verschiebung der Vorabanmeldung auf den 31. Dezember 2010 beschlossen. (Für den Import stand dieser Starttermin bereits fest.) Somit müssen Vorabanmeldungen in elektronischer Form erst ab dem 1. Januar 2011 abgegeben werden. Auch die freiwillige Abgabe der elektronischen summarischen Anmeldung ist in Deutschland bis dahin nicht möglich.

Für das elektronische Ausfuhrverfahren hat diese Verschiebung keine Auswirkungen. Ab dem 1. Juli 2009 sind die Ausfuhranmeldungen elektronisch mitsamt den in der VO (EG) Nr. 1875/2006 im Anhang 30A genannten Daten abzugeben.

3. Febr. 2009

EMCS – Das elektronische Verbrauchsteuerkontrollsystem

EMCS (Excise Movement and Control System) ist ein IT-Verfahren zur Überwachung der Beförderung verbrauchssteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung. Die Einführung von EMCS wird in Schritten erfolgen. Ab dem 1. April 2010 müssen EMCS-Verfahren aus anderen EU-Ländern in Deutschland elektronisch beendet werden. Ab diesem Zeitpunkt können auf freiwilliger Basis EMCS-Verfahren in andere EU-Länder und innerhalb Deutschlands elektronisch eröffnet werden. Ab dem 1. Januar 2011 wird das EMCS-Verfahren insgesamt verpflichtend. Die Abgabe eines BVD (Begleitendes Verwaltungs Dokument) in Papierform ist dann nicht mehr erlaubt. DAKOSY hat sich bereits in die Thematik eingearbeitet und wird EMCS allen Kunden und Interessenten termingerecht zur Verfügung stellen.

3. Febr. 2009

Elektronisches Ausfuhrverfahren / Vorabanmeldungen für Waren

Der offizielle Starttermin (1. Juli 2009) für die verbindliche Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung steht fest. Darüber hinaus wird die Online-Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen zum 1. April 2009 und die Möglichkeit der Teilnahme am „einstufigen Ausfuhrverfahren für vertrauenswürdige Ausführer“ (§ 13 AWV) ab dem 1. Juli 2009 möglich. Selbstverständlich stehen alle Funktionalitäten in ZODIAK rechtzeitig bereit.

Im Zuge der Sicherheitsinitiative wird es zukünftig eine elektronische Vorabanmeldung für den Import- und Exportbereich gemäß des Anhangs 30A ZK-DVO geben. Geplante Einführung war für beide Verfahren ebenfalls der 1. Juli 2009. Die verbindliche Einführung der elektronischen Vorabanmeldung für den Import wurde von der Kommission allerdings bereits auf den 31.12.2010 verschoben. Ob es auch zu einer Terminverschiebung für den Export kommt - in Deutschland durch AES übermittelt -, wird voraussichtlich am 20. Februar 2009 durch die Kommission entschieden.

15. Dez. 2008

Ab 1. Januar 2009 in ZODIAK verfügbar: NCTS-TIR-Verfahren

Zum 1. Januar 2009 gilt eine neue Regelung, nach der die elektronische Übermittlung der Daten des TIR-Verfahrens an eine betreffende Zollstelle im Zollgebiet der Gemeinschaft verpflichtend wird. In Deutschland werden die Daten der Carnet TIR-Verfahren in ATLAS-Versand (= die nationale, deutsche NCTS-Anwendung) erfasst. ATLAS-Versand kann nur genutzt werden, wenn die Abgangs- und Eingangszollstelle in Deutschland liegt.

DAKOSY hat das neue NCTS-TIR-Verfahren bereits zertifiziert, kann es aber den Kunden erst zum 1. Januar 2009 zur Verfügung, da die neuen Codes erst zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit erhalten. Große Veränderungen bringt das NCTS-TIR Verfahren nicht mit sich. DAKOSY bildet die neue Anmeldung im bekannten NCTS-Verfahren NV/NE ab. Neu sind auf Kopfebene lediglich die Anmeldeart = TIR und die Sicherheitsart = B ( als GRN ist die Carnet TIR - Heftnummer im Feld " Zeichen " anzugeben ). Darüber hinaus sind einige Codes im Bereich „Unterlagenart auf Positionsebene“ hinzugekommen.

15. Dez. 2008

Jetzt in ZODIAK verfügbar: Neue NCTS-AES-Liste

Damit der Zoll einen AES-Vorgang, der in Verbindung mit einer NCTS-Anmeldung steht, zum Abschluss bringen kann, muss die Erledigung des NCTS-Vorganges nachgewiesen werden. Dies kann im Rahmen der neuen NCTS-AES-Liste erfolgen. Um diesen Nachweis erbringen zu können, wurde in ZODIAK der Umfang der NCTS-Listen im Funktionsmenü ( Auswahl 24 ) erweitert. Mit der neuen Auswahl " 5 - Erledigte Versandverfahren mit AES-Bezug " können erledigte NCTS-Vorgänge in Verbindung mit der AES-MRN angezeigt werden; vorausgesetzt die AES-MRN ist im Unterlagenbereich ( Positionsteil NCTS ) mit der Unterlagenart " 830 " angegeben.

(Zur Erläuterung:Laut Auszug der ATLAS-Verfahrensanweisung (Stand Juli 2008)gilt für die Ausfuhr im Zusammenhang mit einem Versandverfahren: Nach Überführung der Waren zum Versandverfahren schließt die Abgangsstelle das in der Anwendung ATLAS-Ausfuhr eröffnete Ausfuhrverfahren ab; in anderen Mitgliedstaaten eröffnete Ausfuhrverfahren unmittelbar; in Deutschland eröffnete Ausfuhrverfahren erst, nachdem der ordnungsgemäße Abschluss des Versandverfahrens bestätigt ist.)

 
30. Juni 2008 Antrag auf zugelassener Ausführer:
Unter Punkt 18 des Antrages für den zugel. Ausführer wird nach einer Verknüpfung des Buchführungssystems/Warenwirtschaftssystem und dem Zollsystem gefragt. Sollten die in ZODIAK vergebene Referenznummer und z.B. die Rechnungsnummer identisch sein, ist diese Anforderung ( nach Ansicht versch. HZA´s) erfüllt.
18. Juni 2008

Zu beachten bei ZAPP/AES im Hamburger Hafen: Waren, die zur Ausfuhr unter AES (1. Stufe) angemeldet und mit einem begleitenden Verwaltungsdokument in den Hamburger Hafen geliefert wurden, dürfen nicht unter ZAPP/AES angemeldet werden. Hierfür ist weiterhin eine B-Nummer mit der Anmeldeart DOK zu beantragen. Nach erfolgter Verschiffung ist das BVD beim Zollamt Ericus einzureichen, damit der Zoll nach der Überprüfung der B-Nummer in Verbindung mit der Containernummer und der Lademitteilung das BVD abstempeln kann. Um die MRN-Nummer der Ausfuhrerklärung zu erledigen, muss das abgestempelte BVD mit der dazugehörigen MRN bei der Ausfuhrzollstelle vorgelegt werden. Dort wird durch den Benutzer/Zollbeamten der Ausgang manuell bestätigt.

22. Mai 2008 Es wird den " vertrauenswürdigen Ausführer ( VA ) " geben:
http://www.zoll.de/e0_downloads/c0_merkblaetter/merkblatt_atlas_ausfuhr.pdf
14. März 2008

Zuständigkeitsprüfung nach Postleitzahlen in ATLAS-Ausfuhr (AES)

Die Tabelle stellt die diversen Abhängigkeiten bei der Zuständigkeitsprüfung nach Postleitzahlen in ATLAS-Ausfuhr übersichtlich dar. Diese Tabelle findet sich auch unter www.zoll.de -> ATLAS - > ATLAS-Ausfuhr -> Postleitzahlenzusammenstellung der Ausfuhrzollstellen

7. Dezember 2007

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB) / Authorised Economic Operator (AEO)
Der Antrag auf Erteilung des Status eines AEO sowie der dazugehörige Fragenkatalog,

kann über folgende Internetadresse aufgerufen werden:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_grundlage_zollrecht

/g0_zugelassener_wirtschaftsbeteiligter/a0_antrag_bewilligung/index.html

7. Dezember 2007

Änderung der Warennummern

Zum Jahresanfang 2008 ändern sich teilweise die Warennummern.

Unter diesem Link kann eine Gegenüberstellung ALT/NEU heruntergeladen werden:
www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/

Content/Klassifikationen/Aussenhandel/wagegenueberstellung,property=file.pdf

10. Oktober 2007

Welche Ausfuhrzollstelle ist für meine Firma zuständig?

Unter folgendem Link kann anhand der Postleitzahl geprüft werden, welche Ausfuhrzollstelle für Ihre Firma zuständig ist: Bei http://www.zoll.de findet sich die Verlinkung zu: Zoll interaktiv, ATLAS, ATLAS-Ausfuhr, Postleitzahlenzusammenstellung der Ausfuhrzollstellen

5. Oktober 2007 Besonderheit bei der Zollabfertigung am Containerterminal Altenwerder
Um einen schnelleren Abfertigungsverlauf am Wochenanfang zu ermöglichen, können Zollanmeldungen (auch mit einer ATB-Nummer, die einen vorzeitigen Status hat) früher gesendet werden. Die Daten dieser Zollanmeldungen werden lt. Aussage der Hamburger Zollbehörde geprüft und eine Entscheidung über Kontrollmaßnahmen dem Teilnehmer mitgeteilt. Nach dem Löschen des Containers kann die vorzeitige Zollanmeldung durch den Teilnehmer bestätigt werden und führt zur sofortigen Überlassung (sofern keine Kontrollmaßnahmen oder Dokumentenprüfungen angeordnet wurden).
12. Sept. 2007

Onlineabschreibung

Aufgrund eines Softwarefehlers bei ATLAS, gibt es Schwierigkeiten bei der Onlineabschreibung von Einfuhrdokumenten ( EG´s, ÜD´s), die ab dem 01.07.2007 von der BAFA ausgestellt wurden. Bitte überprüfen Sie Ihre Anmeldungen, ob Sie eine Abschreibungsmeldung erhalten haben und ob diese fachlich und sachlich korrekt erfolgte. Sollten Sie Unstimmigkeiten oder Differenzen feststellen, wenden Sie sich bitte mit Angabe der releveanten Daten (ATC-Nummer, Einfuhrdokumenten-Nummer) an Ihr zuständiges Zollamt oder an den ServiceDesk von ATLAS, weil es keine Festlegung über eine generelle Verfahrensweise gibt.

18. Juli 2007

Neue Unterlagen erforderlich: Für Importe mit Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung (Unterlagenart N864) und beantragte Begünstigung "300"

Seit dem 01.07.2007 wurde von der EU eine neue Bedingung bei der Einfuhr von Waren aus EU,NO, LI und IS eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt wird die Unterlage Y021,Y020 oder Y019 gefordert. Dies ist keine Unterlage im eigentlichen Sinne sondern eher eine Willenserklärung. Somit kann diese sofern ein Präferezpapier(Bei ihnen UZ auf Rechnung) vorliegt ohne weiteres angemeldet werden. Diese Codierung ist auf Positionsebene, neben dem Präferenzpapier und dem Direktbeförderungsnachweis anzumelden.

19. Juni 2007

Holland mit dabei: AES/ECS

Holland nimmt seit dem 17. Juni 2007 am AES/ECS Verfahren teil, d.h. auch Exporte über NL können per AES/ECS abgefertigt werden.

19. Juni 2007

NCTS mit Andorra

Aufgrund der Aufnahme des NCTS-Nachrichtenaustausch mit Andorra, muss die Art der Ausfuhr im AES Verfahren von EX auf EU geändert werden

10. April 2007

Neue Grenzveterinärkontrollstellen

Ab dem 16.04.07 gibt es zwei neue provisorische Grenzveterinärkontrollstellen in Hamburg, Kontrollzentrum Rosshafen (im Freihafen) und das Kontrollzentrum Altenwerder im Kühlhaus FRIGO (ausserhalb des Freihafens). Das alte Kontrollzentrum O`Swaldkai wird mit Ablauf 13.04.07 geschlossen.

19. März 2007

AES für Europa

Bei einer Ausfuhr über ATLAS AES, werden Ausgangszollstellen in folgenden Ländern bereits elektronisch unterstützt: Slowakei , Spanien, Tschechien und Ungarn

19. Januar 2007

ZAPP–Leitfaden: Hilfestellung bei der AES-Abwicklung im Hamburger Hafen

Seit der Einführung des elektronischen Ausfuhrverfahrens AES zum 1. August 2006 und der Integration in das in Hamburg eingesetzte IT-Verfahren ZAPP sind viele Veränderungen in den Exportabläufen zu beachten. Inzwischen haben sich einige Prozessabläufe herauskristallisiert. Hilfestellung und Unterstützung bietet der ZAPP-Leitfaden. Im ZAPP-Arbeitskreis erarbeitet und auf www.zapp-hamburg.de hinterlegt, erklärt der neue Leitfaden alle fachlichen Zusammenhänge und zeigt entlang gängiger Praxisbeispielen auf, wie die Daten einer Ausfuhranmeldung in den Hafenauftrag übernommen werden können.

4. Januar 2007 Anmeldung Schiffsbedarf (Länderkennzeichen QQ) unter AES
Zwar ist das Länderkennzeichen derzeit nicht in der Codeliste C0008 enthalten, es kann jedoch mit QQ korrekt angemeldet werden. In der ATLAS-Anwendung ist der Code QQ enthalten. Dieses Länderkennzeichen ist auch in der IAA (Internetausfuhranmeldung) auswählbar.
27. Dezember 2006 Verpflichtende Teilnahme an ATLAS AES für Zugelassene Ausführer:
Gem. Merkblatt für Zugelassene Ausführer (Stand 30. Nov. 2006) ist eine verpflichtende Teilnahme erst ab dem 1. Juli 2009 vorgesehen. Bestehende Bewilligungen werden bis zu diesem Zeitpunkt nicht wiederrufen. Ein Parallelbetrieb zwischen Papierform und AES ist bis dahin möglich und kann bei dem zuständigem Hauptzollamt beantragt werden.
27. November 2006 ATLAS Ausfuhr AES
Gemäß heutigem Kenntnisstand (der Zollbehörde) wird die Teilnahme am Ausfuhrverfahren AES für den zugelassenen Ausführer ab 01.01.2008 Pflicht. Der Einführungstermin zum 01.07.2009 gilt nur für die Teilnahme ohne Bewilligungen.
23. November 2006 Bei der Abfertigung in ATLAS AES muß in der unvollständigen Ausfuhranmeldung - im Gegensatz zu der Papierform - der Empfänger mit angegeben werden. Dies ist ein Beschluß der europäischen Kommision. Nur bei den Konstellationen 0110 und 1110 (direkte/indirekte Vertretung in Verbindung mit einem Subunternehmer) ist eine Angabe des Empfängers nicht gefordert.
13. September 2006 Seit dem 01.08.2006 ist das EnergieStG in Kraft getreten. Ein Kunde möchte Kohle ( 2701 1110 000 VSt-Code 7019 ) verbrauchsteuerfrei importieren. Eine allgemeine Erlaubnis liegt dem HZA vor. Wie , wo und mit welchem Code, können wir in ATLAS die Verbrauchsteuerfreiheit anmelden?
Systemseitig ist es möglich, Waren der Codenummer 2701 1110 00 0 im Verfahren 4000 ohne Angabe eines VSt-Codes abzufertigen. Es wird dann keine VSt erhoben; es erscheint im Abfertigungshinweis für die Zollstelle lediglich der Hinweis, dass zu dieser Codenummer normalerweise ein VSt-Code angemeldet werden müsste. Dies hindert jedoch nicht die weitere Abfertigung. Es existiert außerdem der EU-Code 5F3 (= Anmeldung ausgenommen VSt). Wird dieser i.V.m. dem Verfahren 4000 angemeldet, wird ebenfalls keine VSt erhoben und es erscheint der o.g. Hinweis im Abfertigungshinweis.
Beide Varianten führen zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis. Zudem gibt es die Möglichkeit, einen Verweis auf die steuerbefreite Verwendung nach dem EnergieStG in einem Freitextfeld anzumelden. Problematisch dabei ist aber, dass - bis zur Einführung einer geeigneten Sonderfalleingabe - die Transparenz dieser Abfertigung nicht unbedingt gewährleistet ist. Daher wäre es ratsam, die Vorgehensweise mit der zuständigen Zollstelle abzustimmen.
6. September 2006

ATLAS-Info 2974/06 der ZIVIT vom 6. September 2006: ATLAS-Ausfuhr

Der Dienststelle 4851 HZA Hamburg Hafen -ZA Waltershof- wurde in Absprache mit dem BMF, neben der Rolle "Ausgangszollstelle" zusätzlich die Rolle "Ausfuhrzollstelle" zugewiesen, so dass nun auch bei dieser Dienststelle die Möglichkeit der Abfertigung im zweistufigen Ausfuhrverfahren besteht.

4. September 2006

ATLAS-Info 2957/06 der ZIVIT vom 4. September 2006: ATLAS-Ausfuhr

Folgende Dienststellen wurde in Absprache mit dem BMF, neben der Rolle "Ausgangszollstelle" zusätzlich die Rolle "Ausfuhrzollstelle" zugewiesen, so dass nun bei diesen Dienststellen die Möglichkeit der Abfertigung im zweistufigen Ausfuhrverfahren besteht.

16. August 2006 Beteiligtenkonstellation in AES:
Entgegen bisheriger Angaben, kann ein zugelassener Ausführer sich auch direkt vertreten lassen. Die Konstellationen 0100 und 1100 sind zulässig und können auch benutzt werden. Im Implementierungshandbuch (IHB) der Zollbehörde ist es leider noch falsch beschrieben, wird aber nach Aussage des Zolls demnächst geändert.
16. August 2006 Ausfuhr mit AES über ein anderes EU-Land:
Sollte die Ausfuhr mit AES begonnen haben, der Ausgang aber über eine nicht deutsche Zollstelle erfolgen, muß wie folgt vorgegangen werden: Das ABD (Ausfuhrbegleitdokument) wird gedruckt und wie das Exemplar 3 des Einheitspapier behandelt. Der Vermerk " RET EXP" ist auf dem ABD durch den Anmelder/Vertreter anzubringen und der Ausgangszollstelle vorzulegen. Dort wird der Ausgangsvermerk wie gewohnt durch die Ausgangszollstelle angebracht. Die Ausgangszollstelle händigt dem Anmelder/Vertreter (i.d.R. dem Fahrer oder beauftragten Spediteur) das abgestempelte ABD aus und muß vom Ausführer 10 Jahre aufgehoben werden. Der AES Vorgang mit der MRN Nr. muß in ATLAS durch den Teilnehmer oder Benutzer abgebrochen werden.
11. August 2006

Seit dem 01.08.2006 ist eine elektronische Ausfuhrabfertigung AES im einstufigem sowie zweistufigem Verfahren in Deutschland möglich. Diese Anwendung ist zur Zeit nur auf deutsche Zollämter beschränkt. Abfertigungen über eine andere europäische Ausgangszollstelle können in AES erfasst werden, müssen dann aber mit dem ABD

(Ausfuhrbegleitdokument) in Papierform erledigt werden. Ab dem 01.01.2009 ist eine einheitliche elektronische Anwendung in der europäischen Union geplant.
Auch ist zur Zeit eine Eröffnung einer elektronischen Ausfuhrabfertigung über AES im Hamburger Freihafen ( 4851 ZA Waltershof, Abf. Ericus, Ausf. Tunnelstr.) nicht möglich.