Datum |
Information |
| 15. Juni 10 |
Umstellung von der quartalsweisen auf
die monatliche Zusammenfassende Meldung (ZM) ab 1.7.2010
§18a UStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher
EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
vom 8. April 2010 (BGBl. I S.386) mit Wirkung zum 1. Juli 2010
neu gefasst und dadurch Artikel 1 der Richtlinie 2008/117/EG
vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG
über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zum Zweck der
Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen
Umsätzen umgesetzt. (Weitere Informationen hierzu finden
Sie unter http://www.bzst.bund.de/)
Für Sie als Kunden der ZODIAK-Fiskalvertretung bedeutet
diese Änderung, dass Sie ab 1. Juli 2010 Ihre Zusammenfassenden
Meldungen monatlich abgeben müssen. In ZODIAK wird die
Umstellung rechtzeitig für die Juli-Meldung umgesetzt,.
Für die Meldung für das 2. Quartal 2010 (April, Mai,
Juni) gilt jedoch noch die alte Regelung. Sie muss bis zum 10.
Juli 2010 abgegeben werden. |
| 1. Juni 10 |
ZODIAK- NEE (Nacherhebung, Erstattung
oder Erlass) jetzt freischalten lassen
Wer einen Änderungssteuerbescheid zugestellt bekommt,
erhält diesen in der Regel in Papierform. Mit oder unter
NEE hat der Kunde die Möglichkeit, diesen stattdessen
elektronisch zu empfangen. Hierzu bedarf es einer Freischaltung
durch die Bundesfinanzdirektion Südost. Wenn Sie die
kostenlose ZODIAK-NEE-Funktion
nutzen möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an
den DAKOSY-Vertrieb (vertrieb@dakosy.de).
Erst dann können wir Sie bei der Bundesfinanzdirektion
Südost für die Nachrichtengruppe NEE melden. |
| 1. Juni 10 |
Verpflichtung zur elektronischen
Abwicklung vereinfachter Verfahren für den Import verschoben
Ab dem 1. Januar 2011 sollten alle Anmeldungen für die
vereinfachten Verfahren (Vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV),
Anschreibeverfahren (ASV)) ausschließlich in elektronischer
Form abgegeben werden. Dieser Termin galt sowohl für
neue als auch für alte Bewilligungen. Dies wurde vom
BMF (Bundesministerium für Finanzen) widerrufen und auf
voraussichtlich 2013 verschoben. Somit ist es auch weiterhin
möglich, die Anmeldungen in Papierform abzugeben. Nähere
Informationen finden Sie auch unter:
http://www.zoll.de/a0_aktuelles/a0_meldungen/azr_vereinfachte_verfahren/index.html.
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| 12. März 10 |
Neues ZODIAK-Modul: Fiskalvertretung
Die bei einer Einfuhr anfallende Einfuhrumsatzsteuer stellt
oft einen erheblichen Posten der gesamten Einkaufskalkulation
dar. Der Zeitraum bis zur Rückvergütung der Einfuhrumsatzsteuer
im Rahmen der Umsatzsteuererklärung ist in den verschiedenen
EU-Ländern relativ lang. Die Belastung für die Unternehmensliquidität
ist entsprechend hoch. Im Rahmen der Fiskalvertretung entfällt
die komplette Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland
sowie in dem Zielland in der europäischen Union. Mit
dem neuen ZODIAK-Modul „Fiskalvertretung“ können große
Zeit- und Kostenersparnisse bei der Anwendung des Verfahrens
realisiert werden. Das Modul ermöglicht die weitestgehend
automatische Sammlung aller Daten, die nach der Verzollung
zum Freien Verkehr für die monatliche INTRASTATAnmeldung
an das Statistische Bundesamt in Wiesbaden und die quartalsweise
„Zusammenfassende Meldung ZM“ an das Bundeszentralamt für
Steuern in Saarlouis erforderlich sind. Per Knopfdruck werden
die gesammelten Daten an die verschiedenen Behörden direkt
aus ZODIAK heraus gesendet. |
| 12. März 10 |
ECS-Dienste von Portbase: Bereit
zur Registrierung
Am 1. April 2010 startet Portbase seine ECS-Dienste für
eine komfortable Exportabwicklung. Die ECS-Dienste beinhalten
die elektronische Übermittlung von Gestellungen und Exportmanifesten
an den Zoll. Alle Spediteure und Exporteure, die an diesem
Service teilnehmen wollen, können sich ab Ende März
bei Portbase (www.portbase.com oder www.exportcontrolsystem.eu)
registrieren lassen. Komfortabel wird die Nutzung für
alle CargoSoft- und SEEDOS-Kunden, da die Schnittstelle in
die Anwendungen implementiert wurde und die Kunden die neuen
Dienste sofort nach der Registrierung (unter Angabe der Portbase-Registriernummer)
bedienen können. |
| 12. März 10 |
EMCS-Verfahren – Beantragung
der BIN-Nummer
Alle Kunden, die am EMCS-Verfahren teilnehmen wollen, müssen
eine BIN (Beteiligten Identifikationsnummer) bei der Bundesfinanzdirektion
Südost in Weiden beantragen. Eine EMCS-BIN ist nicht
gleich einer ATLAS-BIN sondern wird separat erteilt. Steuerlagerinhaber
müssen vor der Beantragung entscheiden, ob sie eine BIN
für die Steuerlagerinhabernummer oder eine/mehrere BIN
für die Steuerlagerorte beantragen wollen. Die BIN wird
unter anderem von DAKOSY für die Installation des ZODIAK-EMCS-Moduls
benötigt. Selbstverständlich bereitet DAKOSY gerne
die EMCS-Teilnehmeranträge für die BIN-Vergabe unterschriftsfertig
vor. |
| 17. Sept. 09 |
ATLAS-AES: Nachforschungsersuchen
(Follow up)
Laut ATLAS-Verfahrensanweisung gilt: „In
den Fällen, in denen die Nachricht Ausgangsbestätigung/Kontrollergebnis
zu einem Ausfuhrvorgang 90 Tage nach Überlassung zum
Ausfuhrverfahren nicht vorliegt, wird ein automatisches Nachforschungsersuchen
durch die Ausfuhrzollstelle eingeleitet. Hierbei wird der
Teilnehmer per Nachricht aufgefordert, den Verbleib der Ware
aufzuklären.“ Weitere Infos bietet: http://www.zoll.de/e0_downloads/atlas_verfahrensanweisung/index.html
Sollte in ZODIAK die Nachricht „Wiedervorlage zur Ausfuhr“
auf eine Ausfuhranmeldung erscheinen, kann der Anwender über
die Auswahl 12 in der Hauptstatusanzeige auf die Maske „Zusatzfunktionen
EA/EU/EX“ verzweigen und dort über die Auswahl 18 eine
Information über den tatsächlichen Ausgang der Sendung
an ATLAS erfasst werden. Einen einfacheren Weg bietet ZODIAK
im „Funktionsmenu“: Die Auswahl 95 erzeugt eine Liste aller
offenen Vorgänge, für die der Zoll ein Nachforschungsersuchen
gesendet hat. |
| 17. Sept. 09 |
Neues zur Zollnummer EORI
Im Nachgang zu unserer Zoll-News 4 (Juni 2009), in der wir
die EORI-Zollnummer vorgestellt haben, weisen wir Sie darauf
hin, dass nach Auskunft vom Informations- und Wissensmanagement
Zoll aus Dresden das IT-System ATLAS zum 1. November 2009
noch keine EORI-Nummern verarbeiten kann. Dies wird laut Information
des BMF frühestens Mitte 2010 möglich sein. |
| 29. Juni 09 |
Notfallverfahren / Ausfallkonzept
AES ab 01.07.2009
Neben detaillierten Informationen
rund um das Thema bieten wir Ihnen eine ausführliche
Dokumentation, wie innerhalb von ZODIAK zu verfahren ist.
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| 17. Juni 09 |
Erweiterter Service für
die Direktanlieferung mit ZAPP-Air:
„AES-Service-Desk“ bei LUG aircargo handling GmbH
Für die Direktanlieferung bietet ZAPP-Air neben der
mobilen RFID-gestützten Lösung einen weiteren Service
an speziell für die Gestellung am Frankfurter Flughafen.
In Kooperation mit der LUG aircargo handling GmbH (Cargo City
Süd) wird ein „AES-Service-Desk“ eingerichtet. Auf Basis
des Truckmanifestes oder des AWB's wird die Gestellung rund
um die Uhr durch die Mitarbeiter der LUG ausgelöst. Der
Trucker kann somit bei der LUG das Truckmanifest / das AWB
vorzeigen, und innerhalb kürzester Zeit werden alle Sendungen,
die er für den Frankfurter Flughafen geladen hat, an
ATLAS gestellt. Für die Kunden bringt das AES-Service-Desk
weitere Vorteile mit sich: Zum einen sitzt das Zollamt direkt
im Gebäude der LUG, so dass die Fahrer, die ohnehin zum
Zollamt müssen, dieses ohne weitere Wege direkt erledigen
können. Zum anderen verfügt die LUG über ausreichende
Lagerkapazitäten, um ggf. Sendungen einzulagern, für
die der Zoll eine Beschau angeordnet hat. Das AES-Service-Desk
eröffnet am 1. Juli 2009, 07:00 Uhr. |
| 17. Juni 09 |
AES 2.0–Ausfallkonzept: Zollvordrucke
in ZODIAK integriert
Ab dem 1. Juli 2009 gibt es für AES 2.0 ein Ausfallkonzept
in Papierform, falls eine elektronische Übermittlung
nicht möglich ist. Hierzu wird es neue Zollvordrucke
(Vordruck 033026, 033028, 033029) geben. ZODIAK ermöglicht
es den Kunden selbstverständlich, die Daten der Ausfuhranmeldung
in diese Formulare zu drucken. Diese Funktion gilt nicht für
die Antragsart ZODIAK-AM (Erstellen des Einheitspapiers Ausfuhr).
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| 17. Juni 09 |
Die neue Zollnummer EORI
EORI ( E conomic O perators' R egistration and I dentification
System) ist das europäische Registrierungs- und Identifikationssystem
für Wirtschaftsbeteiligte, über das die Daten an
die EU übermittelt werden. Gespeichert werden die Daten
unter der sogenannten EORI-Kennnummer.
Ab dem 1.November 2009 werden Stammdaten, die zu einer Zollnummer
bei den deutschen Zollbehörden im IT-Verfahren ATLAS
hinterlegt sind, zusätzlich in einer Datenbank auf europäischer
Ebene gespeichert. Das Informations- und Wissensmanagement
in Dresden sowie das HZA Nürnberg - Kontaktstelle AEO
– hat alle Wirtschaftsbeteiligten mit einer bereits vorhandenen
deutschen Zollnummer aufgefordert, eventuelle Stammdaten zu
aktualisieren bzw. zu ergänzen sowie eine datenschutzrechtliche
Erklärung abzugeben. Sollte keine Einverständniserklärung
erfolgen, ist eine Zollabwicklung in einem anderen EU-Land
ab dem 1. November nicht mehr möglich. In Deutschland
können weiterhin Zollabwicklungen durchgeführt werden.
Das HZA Nürnberg ist für alle Wirtschaftsbeteiligten
mit AEO-Status oder beantragten AEO-Status zuständig
und für alle anderen Beteiligten ist Dresden zuständig.
siehe auch: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_grundlage_zollrecht/e0_azr_zollnummer/48_eori/index.html
Die ATLAS-Umstellung auf die neue EORI-Nummer erfolgt mit
einem späteren Releasewechsel. |
| 19. März 2009 |
Hinweis für die ATLAS-IT-Verfahrensanweisung,
Stand März 2009
In der IT-Verfahrensanweisung ATLAS, Stand März 2009
wird auf die Möglichkeit eines PDF-Ausdruckes in der
zweiten Stufe ATLAS-AES – speziell für die Ausgangszollstellen
am Flughafen - hingewiesen. Dies ist jedoch noch nicht möglich.
Aufgrund unserer Nachfrage beim ATLAS-Service-Desk wurde uns
mitgeteilt, dass die Möglichkeit eines PDF-Ausdruckes
voraussichtlich erst ab dem 27. Juni 2009 durch ATLAS angeboten
wird. Der PDF-Ausdruck wird als Nachweis „Erlaubnis zum Ausgang“
einer Ausfuhranmeldung gegenüber den Luftverkehrsgesellschaften
gelten. Somit wird dann das Abstempeln der Manifeste bzw.
der Airway-Bills (AWB) durch die Zollbehörden entfallen.
|
| 19. März 2009 |
Elektronisches Ausfuhrverfahren
/ Vorabanmeldungen für Waren
In der Nummer 2 unserer Zoll-News (Februar 2009) haben wir
angekündigt, dass die Kommission am 20. Februar 2009
über eine Verschiebung der Vorabanmeldungen für
den Im- und Export entscheiden wird. Im Ergebnis wurde auch
für den Export eine Verschiebung der Vorabanmeldung auf
den 31. Dezember 2010 beschlossen. (Für den Import stand
dieser Starttermin bereits fest.) Somit müssen Vorabanmeldungen
in elektronischer Form erst ab dem 1. Januar 2011 abgegeben
werden. Auch die freiwillige Abgabe der elektronischen summarischen
Anmeldung ist in Deutschland bis dahin nicht möglich.
Für das elektronische Ausfuhrverfahren hat diese Verschiebung
keine Auswirkungen. Ab dem 1. Juli 2009 sind die Ausfuhranmeldungen
elektronisch mitsamt den in der VO (EG) Nr. 1875/2006 im Anhang
30A genannten Daten abzugeben. |
| 3. Febr. 2009 |
EMCS – Das elektronische Verbrauchsteuerkontrollsystem
EMCS (Excise Movement and Control System) ist ein IT-Verfahren
zur Überwachung der Beförderung verbrauchssteuerpflichtiger
Waren unter Steueraussetzung. Die Einführung von EMCS
wird in Schritten erfolgen. Ab dem 1. April 2010 müssen
EMCS-Verfahren aus anderen EU-Ländern in Deutschland
elektronisch beendet werden. Ab diesem Zeitpunkt können
auf freiwilliger Basis EMCS-Verfahren in andere EU-Länder
und innerhalb Deutschlands elektronisch eröffnet werden.
Ab dem 1. Januar 2011 wird das EMCS-Verfahren insgesamt verpflichtend.
Die Abgabe eines BVD (Begleitendes Verwaltungs Dokument) in
Papierform ist dann nicht mehr erlaubt. DAKOSY hat sich bereits
in die Thematik eingearbeitet und wird EMCS allen Kunden und
Interessenten termingerecht zur Verfügung stellen. |
| 3. Febr. 2009 |
Elektronisches Ausfuhrverfahren
/ Vorabanmeldungen für Waren
Der offizielle Starttermin (1. Juli 2009) für die verbindliche
Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung steht fest. Darüber
hinaus wird die Online-Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen
zum 1. April 2009 und die Möglichkeit der Teilnahme am
„einstufigen Ausfuhrverfahren für vertrauenswürdige
Ausführer“ (§ 13 AWV) ab dem 1. Juli 2009 möglich.
Selbstverständlich stehen alle Funktionalitäten
in ZODIAK rechtzeitig bereit.
Im Zuge der Sicherheitsinitiative wird es zukünftig
eine elektronische Vorabanmeldung für den Import- und
Exportbereich gemäß des Anhangs 30A ZK-DVO geben.
Geplante Einführung war für beide Verfahren ebenfalls
der 1. Juli 2009. Die verbindliche Einführung der elektronischen
Vorabanmeldung für den Import wurde von der Kommission
allerdings bereits auf den 31.12.2010 verschoben. Ob es auch
zu einer Terminverschiebung für den Export kommt - in
Deutschland durch AES übermittelt -, wird voraussichtlich
am 20. Februar 2009 durch die Kommission entschieden. |
| 15. Dez. 2008 |
Ab 1. Januar 2009 in ZODIAK verfügbar:
NCTS-TIR-Verfahren
Zum 1. Januar 2009 gilt eine neue Regelung, nach der die
elektronische Übermittlung der Daten des TIR-Verfahrens
an eine betreffende Zollstelle im Zollgebiet der Gemeinschaft
verpflichtend wird. In Deutschland werden die Daten der Carnet
TIR-Verfahren in ATLAS-Versand (= die nationale, deutsche
NCTS-Anwendung) erfasst. ATLAS-Versand kann nur genutzt werden,
wenn die Abgangs- und Eingangszollstelle in Deutschland liegt.
DAKOSY hat das neue NCTS-TIR-Verfahren bereits zertifiziert,
kann es aber den Kunden erst zum 1. Januar 2009 zur Verfügung,
da die neuen Codes erst zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit
erhalten. Große Veränderungen bringt das NCTS-TIR
Verfahren nicht mit sich. DAKOSY bildet die neue Anmeldung
im bekannten NCTS-Verfahren NV/NE ab. Neu sind auf Kopfebene
lediglich die Anmeldeart = TIR und die Sicherheitsart = B
( als GRN ist die Carnet TIR - Heftnummer im Feld " Zeichen
" anzugeben ). Darüber hinaus sind einige Codes
im Bereich „Unterlagenart auf Positionsebene“ hinzugekommen.
|
| 15. Dez. 2008 |
Jetzt in ZODIAK verfügbar: Neue
NCTS-AES-Liste
Damit der Zoll einen AES-Vorgang, der in Verbindung mit einer
NCTS-Anmeldung steht, zum Abschluss bringen kann, muss die
Erledigung des NCTS-Vorganges nachgewiesen werden. Dies kann
im Rahmen der neuen NCTS-AES-Liste erfolgen. Um diesen Nachweis
erbringen zu können, wurde in ZODIAK der Umfang der NCTS-Listen
im Funktionsmenü ( Auswahl 24 ) erweitert. Mit der neuen
Auswahl " 5 - Erledigte Versandverfahren mit AES-Bezug
" können erledigte NCTS-Vorgänge in Verbindung
mit der AES-MRN angezeigt werden; vorausgesetzt die AES-MRN
ist im Unterlagenbereich ( Positionsteil NCTS ) mit der Unterlagenart
" 830 " angegeben.
(Zur Erläuterung:Laut Auszug der ATLAS-Verfahrensanweisung
(Stand Juli 2008)gilt für die Ausfuhr im Zusammenhang
mit einem Versandverfahren: Nach Überführung der
Waren zum Versandverfahren schließt die Abgangsstelle
das in der Anwendung ATLAS-Ausfuhr eröffnete Ausfuhrverfahren
ab; in anderen Mitgliedstaaten eröffnete Ausfuhrverfahren
unmittelbar; in Deutschland eröffnete Ausfuhrverfahren
erst, nachdem der ordnungsgemäße Abschluss des
Versandverfahrens bestätigt ist.)
|
| 30. Juni 2008 |
Antrag auf zugelassener Ausführer:
Unter Punkt 18 des Antrages für den zugel. Ausführer
wird nach einer Verknüpfung des Buchführungssystems/Warenwirtschaftssystem
und dem Zollsystem gefragt. Sollten die in ZODIAK vergebene
Referenznummer und z.B. die Rechnungsnummer identisch sein,
ist diese Anforderung ( nach Ansicht versch. HZA´s) erfüllt. |
| 18. Juni 2008 |
Zu beachten bei ZAPP/AES im Hamburger
Hafen: Waren, die zur Ausfuhr unter AES (1. Stufe) angemeldet
und mit einem begleitenden Verwaltungsdokument in den Hamburger
Hafen geliefert wurden, dürfen nicht unter ZAPP/AES angemeldet
werden. Hierfür ist weiterhin eine B-Nummer mit der Anmeldeart
DOK zu beantragen. Nach erfolgter Verschiffung ist das BVD
beim Zollamt Ericus einzureichen, damit der Zoll nach der
Überprüfung der B-Nummer in Verbindung mit der Containernummer
und der Lademitteilung das BVD abstempeln kann. Um die MRN-Nummer
der Ausfuhrerklärung zu erledigen, muss das abgestempelte
BVD mit der dazugehörigen MRN bei der Ausfuhrzollstelle
vorgelegt werden. Dort wird durch den Benutzer/Zollbeamten
der Ausgang manuell bestätigt. |
| 22. Mai 2008 |
Es wird den " vertrauenswürdigen
Ausführer ( VA ) " geben:
http://www.zoll.de/e0_downloads/c0_merkblaetter/merkblatt_atlas_ausfuhr.pdf |
| 14. März 2008 |
Zuständigkeitsprüfung nach
Postleitzahlen in ATLAS-Ausfuhr (AES)
Die Tabelle
stellt die diversen Abhängigkeiten bei der Zuständigkeitsprüfung
nach Postleitzahlen in ATLAS-Ausfuhr übersichtlich dar.
Diese Tabelle findet sich auch unter www.zoll.de -> ATLAS
- > ATLAS-Ausfuhr -> Postleitzahlenzusammenstellung
der Ausfuhrzollstellen |
| 7. Dezember 2007 |
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
(ZWB) / Authorised Economic Operator (AEO)
Der Antrag auf Erteilung des Status eines AEO sowie der dazugehörige
Fragenkatalog,
kann über folgende Internetadresse aufgerufen werden:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_grundlage_zollrecht
/g0_zugelassener_wirtschaftsbeteiligter/a0_antrag_bewilligung/index.html
|
| 7. Dezember 2007 |
Änderung der Warennummern
Zum Jahresanfang 2008 ändern sich teilweise die Warennummern.
Unter diesem Link kann eine Gegenüberstellung ALT/NEU
heruntergeladen werden:
www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/
Content/Klassifikationen/Aussenhandel/wagegenueberstellung,property=file.pdf
|
| 10. Oktober 2007 |
Welche Ausfuhrzollstelle ist für
meine Firma zuständig?
Unter folgendem Link kann anhand der Postleitzahl geprüft
werden, welche Ausfuhrzollstelle für Ihre Firma zuständig
ist: Bei http://www.zoll.de
findet sich die Verlinkung zu: Zoll interaktiv, ATLAS, ATLAS-Ausfuhr,
Postleitzahlenzusammenstellung der Ausfuhrzollstellen |
| 5. Oktober 2007 |
Besonderheit bei der Zollabfertigung
am Containerterminal Altenwerder
Um einen schnelleren Abfertigungsverlauf am Wochenanfang
zu ermöglichen, können Zollanmeldungen (auch mit einer
ATB-Nummer, die einen vorzeitigen Status hat) früher gesendet
werden. Die Daten dieser Zollanmeldungen werden lt. Aussage
der Hamburger Zollbehörde geprüft und eine Entscheidung
über Kontrollmaßnahmen dem Teilnehmer mitgeteilt.
Nach dem Löschen des Containers kann die vorzeitige Zollanmeldung
durch den Teilnehmer bestätigt werden und führt zur
sofortigen Überlassung (sofern keine Kontrollmaßnahmen
oder Dokumentenprüfungen angeordnet wurden). |
| 12. Sept. 2007 |
Onlineabschreibung
Aufgrund eines Softwarefehlers bei ATLAS, gibt es Schwierigkeiten
bei der Onlineabschreibung von Einfuhrdokumenten ( EG´s,
ÜD´s), die ab dem 01.07.2007 von der BAFA ausgestellt
wurden. Bitte überprüfen Sie Ihre Anmeldungen, ob
Sie eine Abschreibungsmeldung erhalten haben und ob diese
fachlich und sachlich korrekt erfolgte. Sollten Sie Unstimmigkeiten
oder Differenzen feststellen, wenden Sie sich bitte mit Angabe
der releveanten Daten (ATC-Nummer, Einfuhrdokumenten-Nummer)
an Ihr zuständiges Zollamt oder an den ServiceDesk von
ATLAS, weil es keine Festlegung über eine generelle Verfahrensweise
gibt. |
| 18. Juli 2007 |
Neue Unterlagen erforderlich: Für
Importe mit Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung
(Unterlagenart N864) und beantragte Begünstigung "300"
Seit dem 01.07.2007 wurde von der EU eine neue Bedingung
bei der Einfuhr von Waren aus EU,NO, LI und IS eingeführt.
Seit diesem Zeitpunkt wird die Unterlage Y021,Y020 oder Y019
gefordert. Dies ist keine Unterlage im eigentlichen Sinne
sondern eher eine Willenserklärung. Somit kann diese
sofern ein Präferezpapier(Bei ihnen UZ auf Rechnung)
vorliegt ohne weiteres angemeldet werden. Diese Codierung
ist auf Positionsebene, neben dem Präferenzpapier und
dem Direktbeförderungsnachweis anzumelden. |
| 19. Juni 2007 |
Holland mit dabei: AES/ECS
Holland nimmt seit dem 17. Juni 2007 am AES/ECS Verfahren
teil, d.h. auch Exporte über NL können per AES/ECS
abgefertigt werden. |
| 19. Juni 2007 |
NCTS mit Andorra
Aufgrund der Aufnahme des NCTS-Nachrichtenaustausch mit Andorra,
muss die Art der Ausfuhr im AES Verfahren von EX auf EU geändert
werden |
| 10. April 2007 |
Neue Grenzveterinärkontrollstellen
Ab dem 16.04.07 gibt es zwei neue provisorische Grenzveterinärkontrollstellen
in Hamburg, Kontrollzentrum Rosshafen (im Freihafen) und das
Kontrollzentrum Altenwerder im Kühlhaus FRIGO (ausserhalb
des Freihafens). Das alte Kontrollzentrum O`Swaldkai wird
mit Ablauf 13.04.07 geschlossen. |
| 19. März 2007 |
AES für Europa
Bei einer Ausfuhr über ATLAS AES, werden Ausgangszollstellen
in folgenden Ländern bereits elektronisch unterstützt:
Slowakei , Spanien, Tschechien und Ungarn
|
| 19. Januar 2007 |
ZAPP–Leitfaden: Hilfestellung bei
der AES-Abwicklung im Hamburger Hafen
Seit der Einführung des elektronischen Ausfuhrverfahrens
AES zum 1. August 2006 und der Integration in das in Hamburg
eingesetzte IT-Verfahren ZAPP sind viele Veränderungen
in den Exportabläufen zu beachten. Inzwischen haben sich
einige Prozessabläufe herauskristallisiert. Hilfestellung
und Unterstützung bietet der ZAPP-Leitfaden. Im ZAPP-Arbeitskreis
erarbeitet und auf www.zapp-hamburg.de
hinterlegt, erklärt der neue Leitfaden alle fachlichen
Zusammenhänge und zeigt entlang gängiger Praxisbeispielen
auf, wie die Daten einer Ausfuhranmeldung in den Hafenauftrag
übernommen werden können. |
| 4. Januar 2007 |
Anmeldung Schiffsbedarf (Länderkennzeichen
QQ) unter AES
Zwar ist das Länderkennzeichen derzeit nicht in der Codeliste
C0008 enthalten, es kann jedoch mit QQ korrekt angemeldet werden.
In der ATLAS-Anwendung ist der Code QQ enthalten. Dieses Länderkennzeichen
ist auch in der IAA (Internetausfuhranmeldung) auswählbar. |
| 27. Dezember 2006 |
Verpflichtende Teilnahme an ATLAS AES
für Zugelassene Ausführer:
Gem. Merkblatt für Zugelassene Ausführer (Stand 30.
Nov. 2006) ist eine verpflichtende Teilnahme erst ab dem 1.
Juli 2009 vorgesehen. Bestehende Bewilligungen werden bis zu
diesem Zeitpunkt nicht wiederrufen. Ein Parallelbetrieb zwischen
Papierform und AES ist bis dahin möglich und kann bei dem
zuständigem Hauptzollamt beantragt werden. |
| 27. November 2006 |
ATLAS Ausfuhr AES
Gemäß heutigem Kenntnisstand (der Zollbehörde)
wird die Teilnahme am Ausfuhrverfahren AES für den zugelassenen
Ausführer ab 01.01.2008 Pflicht. Der Einführungstermin
zum 01.07.2009 gilt nur für die Teilnahme ohne Bewilligungen. |
| 23. November 2006 |
Bei der Abfertigung in ATLAS AES muß
in der unvollständigen Ausfuhranmeldung - im Gegensatz
zu der Papierform - der Empfänger mit angegeben werden.
Dies ist ein Beschluß der europäischen Kommision.
Nur bei den Konstellationen 0110 und 1110 (direkte/indirekte
Vertretung in Verbindung mit einem Subunternehmer) ist eine
Angabe des Empfängers nicht gefordert. |
| 13. September 2006 |
Seit dem 01.08.2006 ist das EnergieStG
in Kraft getreten. Ein Kunde möchte Kohle ( 2701 1110 000
VSt-Code 7019 ) verbrauchsteuerfrei importieren. Eine allgemeine
Erlaubnis liegt dem HZA vor. Wie , wo und mit welchem Code,
können wir in ATLAS die Verbrauchsteuerfreiheit anmelden?
Systemseitig ist es möglich, Waren der Codenummer 2701
1110 00 0 im Verfahren 4000 ohne Angabe eines VSt-Codes abzufertigen.
Es wird dann keine VSt erhoben; es erscheint im Abfertigungshinweis
für die Zollstelle lediglich der Hinweis, dass zu dieser
Codenummer normalerweise ein VSt-Code angemeldet werden müsste.
Dies hindert jedoch nicht die weitere Abfertigung. Es existiert
außerdem der EU-Code 5F3 (= Anmeldung ausgenommen VSt).
Wird dieser i.V.m. dem Verfahren 4000 angemeldet, wird ebenfalls
keine VSt erhoben und es erscheint der o.g. Hinweis im Abfertigungshinweis.
Beide Varianten führen zu dem von Ihnen gewünschten
Ergebnis. Zudem gibt es die Möglichkeit, einen Verweis
auf die steuerbefreite Verwendung nach dem EnergieStG in einem
Freitextfeld anzumelden. Problematisch dabei ist aber, dass
- bis zur Einführung einer geeigneten Sonderfalleingabe
- die Transparenz dieser Abfertigung nicht unbedingt gewährleistet
ist. Daher wäre es ratsam, die Vorgehensweise mit der zuständigen
Zollstelle abzustimmen. |
| 6. September 2006 |
ATLAS-Info 2974/06 der ZIVIT vom 6.
September 2006: ATLAS-Ausfuhr
Der Dienststelle 4851 HZA Hamburg Hafen -ZA Waltershof- wurde
in Absprache mit dem BMF, neben der Rolle "Ausgangszollstelle"
zusätzlich die Rolle "Ausfuhrzollstelle" zugewiesen,
so dass nun auch bei dieser Dienststelle die Möglichkeit
der Abfertigung im zweistufigen Ausfuhrverfahren besteht. |
| 4. September 2006 |
ATLAS-Info
2957/06 der ZIVIT vom 4. September 2006: ATLAS-Ausfuhr
Folgende Dienststellen wurde in Absprache mit dem BMF, neben
der Rolle "Ausgangszollstelle" zusätzlich die
Rolle "Ausfuhrzollstelle" zugewiesen, so dass nun
bei diesen Dienststellen die Möglichkeit der Abfertigung
im zweistufigen Ausfuhrverfahren besteht. |
| 16. August 2006 |
Beteiligtenkonstellation in AES:
Entgegen bisheriger Angaben, kann ein zugelassener Ausführer
sich auch direkt vertreten lassen. Die Konstellationen 0100
und 1100 sind zulässig und können auch benutzt werden.
Im Implementierungshandbuch (IHB) der Zollbehörde ist es
leider noch falsch beschrieben, wird aber nach Aussage des Zolls
demnächst geändert. |
| 16. August 2006 |
Ausfuhr mit AES über ein anderes
EU-Land:
Sollte die Ausfuhr mit AES begonnen haben, der Ausgang aber
über eine nicht deutsche Zollstelle erfolgen, muß
wie folgt vorgegangen werden: Das ABD (Ausfuhrbegleitdokument)
wird gedruckt und wie das Exemplar 3 des Einheitspapier behandelt.
Der Vermerk " RET EXP" ist auf dem ABD durch den Anmelder/Vertreter
anzubringen und der Ausgangszollstelle vorzulegen. Dort wird
der Ausgangsvermerk wie gewohnt durch die Ausgangszollstelle
angebracht. Die Ausgangszollstelle händigt dem Anmelder/Vertreter
(i.d.R. dem Fahrer oder beauftragten Spediteur) das abgestempelte
ABD aus und muß vom Ausführer 10 Jahre aufgehoben
werden. Der AES Vorgang mit der MRN Nr. muß in ATLAS durch
den Teilnehmer oder Benutzer abgebrochen werden. |
11. August 2006
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Seit dem 01.08.2006 ist eine elektronische
Ausfuhrabfertigung AES im einstufigem sowie zweistufigem Verfahren
in Deutschland möglich. Diese Anwendung ist zur Zeit
nur auf deutsche Zollämter beschränkt. Abfertigungen
über eine andere europäische Ausgangszollstelle
können in AES erfasst werden, müssen dann aber mit
dem ABD
(Ausfuhrbegleitdokument) in Papierform erledigt werden. Ab
dem 01.01.2009 ist eine einheitliche elektronische Anwendung
in der europäischen Union geplant.
Auch ist zur Zeit eine Eröffnung einer elektronischen
Ausfuhrabfertigung über AES im Hamburger Freihafen (
4851 ZA Waltershof, Abf. Ericus, Ausf. Tunnelstr.) nicht möglich.
|