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Compliance

Compliance ist Unternehmenspflicht - insbesondere für Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen, die seit jeher weltweite Geschäftsbeziehungen unterhalten.
Jedes Unternehmen ist nach der Antiterrorverordnung der EU (EG 881/2002 und 2580/2001) verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung seiner Geschäftskontakte zur Erkennung und Verhinderung von verbotenen Geschäftsbeziehungen in die Unternehmensabläufe zu integrieren.
Die Antiterrorverordnung der EU verpflichtet alle Unternehmen zu neuen, höchst umfangreichen Maßnahmen, um verbotene Geschäftskontakte zu erkennen und zu verhindern. Die Handels-, Finanz- und Zahlungsrestriktionen greifen tief in die Geschäftsabläufe ein. Unternehmen, die auch die USA als Absatzmarkt haben oder dort gar über Tochterunternehmen verfügen, sind zudem darauf angewiesen, nicht mit dem US-Gesetzgeber in Konflikt zu geraten. Auch sind diverse US-Listen zu beachten. Des weiteren gibt es einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen, wonach bei Außenwirtschaftsprüfungen in den Unternehmen der Prüfungsdienst zur Mitwirkung verpflichtet wurde und die Verordnungen bei Prüfungsmaßnahmen einzubeziehen sind. Bei Feststellung von Verstößen drohen empfindliche Strafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen. Hier rückt vor allem eine Haftung der Unternehmensleitung selbst bei Unterlassung entsprechender organisatorischer Maßnahmen in den Fokus.
Compliance - Integration der Kontrollmechanismen im Unternehmen
DAKOSY bietet gemeinsam mit dem SAPPER Institut komfortable und integrierte Prüfmaßnahmen an. Begleitet von entsprechenden Arbeits- und Organisationsanweisungen mit Benennung klarer Verantwortlichkeiten und Workflows beim Kunden erreicht jeder Kunde mit "Compliance Check" eine weitreichende Absicherung seiner Geschäftsprozesse.
Der "Compliance Check" kann in die DAKOSY-Anwendungen, z.B. ZODIAK integriert werden. Je nach Voreinstellung durch den Kunden oder in Abhängigkeit vom jeweiligen Benutzer kann ein „Matching“ über sämtliche Adressen in den Stammdaten und der Belegbearbeitung (im Beispiel Zollantrag) erreicht werden.
Im Anschluss werden die geprüften Adressen im Compliance Explorer „aufbewahrt“. Häufig wiederkehrende Adressen müssen so nicht wiederholt extern überprüft werden. Neue Adressen werden hingegen immer einer externen Prüfung unterzogen, bevor sie im Compliance Explorer abgelegt werden. Kommt es darüber hinaus zu einer Änderung in einer der Boykottlisten werden alle Adresseinträge im Compliance Explorer automatisch überprüft. Bei einem „Treffer“ wird automatisch eine Maßnahme ausgelöst, d. h. die „befallene“ Adresse wird sofort gesperrt.

