Bürgschaftsverwaltung

Komfortable und integrierte Überwachung der geleisteten NCTS-Sicherheiten

Die Bürgschaftsverwaltung erleichtert die Nachweisführung über die Bürgschaftsbenutzung. Für alle NCTS-Anmeldungen müssen gegenüber dem Zoll Sicherheiten in Höhe der möglichen Einfuhrabgaben abgegeben werden. Die Bürgschaftsverwaltung übernimmt eine sukzessive Abbuchung je Versandvorgang auf dem hinterlegten Bürgschaftskonto. Sobald ein Versandvorgang erledigt ist, wird die Bürgschaftsbelastung automatisch zurückgenommen. Hierdurch hat der Kunde jederzeit Überblick über die Höhe der sog. freien Sicherheiten.

Die Integration der Bürgschaftsverwaltung in die NCTS-Abwicklung erspart dem Kunden somit die gesonderte Verwaltung der abgegebenen Sicherheiten und ermöglicht eine sehr komfortable Abwicklung aller Versandvorgänge im Rahmen des NCTS-Verfahrens.