Betroffene Branchen und Akteure:
- Express-Zustelldienste
- Postunternehmen innerhalb und außerhalb der EU
- Luftfrachtunternehmen
- Speditions- und Logistikunternehmen
- Beförderer im See-, Schienen- und Straßenverkehr
- Endempfänger mit Sitz in der EU für Waren, die über den Seeverkehr empfangen werden
- Vertreter aller betroffenen Wirtschaftsakteure
Gut geplant ins ICS2
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Ihre Vorbereitung
Welche Auswirkungen hat ICS2 auf die Wirtschaftsbeteiligten?
Betroffen sind alle Wirtschaftsbeteiligten, die international aufgestellt sind oder weltweit mit Drittländern zu tun haben. Da künftig zusätzlich Sicherheitsdaten für die Einfuhrzollverfahren benötigt werden, müssen diese die ENS "Summarischen Eingangsanmeldungen" an ICS2 übermitteln, und zwar für alle Waren, die in den gemeinsamen Sicherheitsraum der EU, der Schweiz und Norwegens verbracht werden.
Was bedeutet „Multiple Filing“?
Seefracht- und Luftfrachtcarrier müssen nur Basisinformationen an das EU-Fracht-Vorabinformationssystem abgeben. Die zusätzlichen Angaben können beispielsweise von Speditionen oder Logistikern direkt an das ICS-System gemeldet werden. Dieses sogenannte „Multiple Filing“ genannte Prinzip stellt einen Wettbewerbsschutz für die Akteure dar, denn die Speditionen und Logistiker müssen im Zuge des Verfahrens nicht länger ihre Kunden und damit verbundene sensible Daten an die Verkehrsträger preisgeben.
Müssen die Daten anders als bislang bereitgestellt werden?
ICS2 liegt ein einheitliches Format mit dem Namen Entry Summary Declaration (ENS) zugrunde, das keine Abweichungen zulässt. Damit steigt die geforderte Genauigkeit der Angaben, zum Beispiel beim HS-Code. Bisher mussten entweder die Warenbeschreibung oder mindestens vier Ziffern für die Eingangsmeldung angegeben werden, künftig sind sechs Ziffern des HS-Codes zu übermitteln. Daher können qualitativ schlechte oder unvollständige Erklärungen zurückgewiesen werden oder die EU-Zollbehörden zu weiteren Sicherheitsprüfungen oder Maßnahmen veranlassen. Im schlimmsten Fall sprechen die Behörden ein Beladeverbot aus oder stoppen Sendungen an den EU-Zollgrenzen.