Import Control System 2 (ICS2)

Das neue EU-Sicherheitssystem ICS2

Mit der Weiterentwicklung des europäischen Sicherheitssystems ICS1 zu ICS2 zentralisiert die EU die Anmeldung durch die Beförderer mit einem Fracht-Vorabinformationssystem.

Selbstverständlich haben wir unser Lösungsangebot entsprechend der neuen Anforderungen angepasst. Unser Angebot dafür umfasst EDI-Schnittstellen (XML, EDIFACT und Excel) sowie die Nutzung unserer Zollsoftware ZODIAK GE. Mit beiden Möglichkeiten wird der vollständige Prozess abgebildet.

Die Einführung des ICS2-Verfahren erfolgt für die betroffenen Branchen und Akteure schrittweise:

Die erste Gruppe, für die das neue Verfahren bereits verpflichtend ist, ist die Luftfracht. Für die Reeder hat das Migrationsfenster am 03.06.2024 begonnen und endet am 04.12.2024, Seefracht-House-Filer (Spediteure) können ab dem 04.12.2024 an ICS2 teilnehmen. In der letzten Gruppe folgen die Straßen- und Schienenverkehre. Ihr Migrationsfenster beginnt am 01.04.2025 und endet am 01.09.2025

Weitere Informationen zu ICS2 von offizieller EU-Seite finden Sie unter folgendem Link.

Der Import-Prozess mit ICS2

Die Einfuhr von Waren in die EU ist ein Prozess mit 5 Stufen, wobei der ICS2-Prozess die ersten zwei Stufen umfasst: Abgabe der ENS und Benachrichtigung über die Ankunft und Art des Verkehrsmittels. Danach folgen die Gestellung der Waren an den Zoll, die vorübergehende Verwahrung und die Zuordnung der Waren zu einem Zollverfahren, wie z.B. der Importanmeldung oder NCTS.

ICS2, Stufe 1

Abgabe der Entry Summary Declaration (ENS)

ICS2, Stufe 2

Benachrichtigung über die Ankunft und Art des Verkehrsmittels (nur See- und Luftverkehr)

Import, Stufe 3

Gestellung der Waren

Import, Stufe 4

Vorübergehende Verwahrung der Waren

Import, Stufe 5

Zuordnung der Waren zu einem Zollverfahren

Unsere Lösungsangebote für ICS2

Für alle Zollverfahren

Zollsoftware ZODIAK GE

Frei wählbare Integrationstiefe und Automatisierung der Prozesse

Individuell anpassbar

Offene Schnittstellen

Via XML, EDIFACT, EXCEL. Inklusive Speicherung von Nachrichten, Logbuch, Fehlermeldungen.

Einfach nutzbar

Drag & Map

Excel-Upload und komfortable Features für einzelne und alle Abwicklungsschritte

Betroffene Branchen und Akteure:

  • Express-Zustelldienste
  • Postunternehmen innerhalb und außerhalb der EU
  • Luftfrachtunternehmen
  • Speditions- und Logistikunternehmen
  • Beförderer im See-, Schienen- und Straßenverkehr
  • Endempfänger mit Sitz in der EU für Waren, die über den Seeverkehr empfangen werden
  • Vertreter aller betroffenen Wirtschaftsakteure

Gut geplant ins ICS2

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Ihre Vorbereitung

Welche Auswirkungen hat ICS2 auf die Wirtschaftsbeteiligten?

Betroffen sind alle Wirtschaftsbeteiligten, die international aufgestellt sind oder weltweit mit Drittländern zu tun haben. Da künftig zusätzlich Sicherheitsdaten für die Einfuhrzollverfahren benötigt werden, müssen diese die ENS "Summarischen Eingangsanmeldungen" an ICS2 übermitteln, und zwar für alle Waren, die in den gemeinsamen Sicherheitsraum der EU, der Schweiz und Norwegens verbracht werden.

Was bedeutet „Multiple Filing“?

Seefracht- und Luftfrachtcarrier müssen nur Basisinformationen an das EU-Fracht-Vorabinformationssystem abgeben. Die zusätzlichen Angaben können beispielsweise von Speditionen oder Logistikern direkt an das ICS-System gemeldet werden. Dieses sogenannte „Multiple Filing“ genannte Prinzip stellt einen Wettbewerbsschutz für die Akteure dar, denn die Speditionen und Logistiker müssen im Zuge des Verfahrens nicht länger ihre Kunden und damit verbundene sensible Daten an die Verkehrsträger preisgeben.

Müssen die Daten anders als bislang bereitgestellt werden?

ICS2 liegt ein einheitliches Format mit dem Namen Entry Summary Declaration (ENS) zugrunde, das keine Abweichungen zulässt. Damit steigt die geforderte Genauigkeit der Angaben, zum Beispiel beim HS-Code. Bisher mussten entweder die Warenbeschreibung oder mindestens vier Ziffern für die Eingangsmeldung angegeben werden, künftig sind sechs Ziffern des HS-Codes zu übermitteln. Daher können qualitativ schlechte oder unvollständige Erklärungen zurückgewiesen werden oder die EU-Zollbehörden zu weiteren Sicherheitsprüfungen oder Maßnahmen veranlassen. Im schlimmsten Fall sprechen die Behörden ein Beladeverbot aus oder stoppen Sendungen an den EU-Zollgrenzen.