WKS: Ergänzungen in der IFTMCS
Für die Einführung von ATLAS/WKS haben sich zwischenzeitlich zwei ergänzende Anforderungen ergeben, auf die wir an dieser Stelle hinweisen:
Gefahrgut: Die aktuelle Beschreibung enthält bereits ein DGS-Segment, das bislang als optionale Information gesendet werden konnte. Künftig muss es angegeben werden, wenn ein Container Gefahrgut enthält. In der ASumA wird dann die UN-Nummer übertragen.
Für die Port Order der EMP werden vorerst keine weiteren Gefahrgutangaben benötigt. Da für Transshipments auf separatem Weg Gefahrgutmeldungen an die Terminals gesendet werden, kann in der IMP die Meldung auf das DGS-Segment mit UN-Nummer und Gefahrgutklasse beschränkt werden. Diese Beschränkung gilt vorbehaltlich eventueller Änderungen in der Zukunft, die in der ZAPP/EMP-Arbeitsgruppe beschlossen werden.
Transportdokument: Auch in der ASumA von ATLAS/WKS sind ähnlich wie bei dem Vorpapier N355 aus ICS2 künftig mindestens ein Transportdokument und der zugehörige Dokumententyp anzugeben. Leider ist in vielen Anwendungsfällen der Dokumenttyp auf der Exportseite nicht übermittelt worden, z. B. wenn im Import OESUMA als Vorpapier angegeben wird.
Um das Transportdokument im Export senden zu können, wird im Export- und im Importmanifest ein FTX-Segment auf GID-Ebene eingeführt, in welchem i. d. R. das Bill of Lading mit dem passenden Dokumententypen angegeben wird. Weitere Transportdokumente können kommasepariert ebenfalls erfasst werden. Jeder Eintrag muss hierbei in dem Format „<Transportdokumenttyp>=<Transportdokumentname>“ vorgenommen werden.
Beispiel:
FTX+AAZ++I0943+N704=XYBL12345678,N714=YZBL87654321'
Die Codeliste I0943 für den Dokumententypen hat der Zoll auf seiner Homepage veröffentlicht unter: https://www.eas.internetzollanmeldung.de/iia/action/invoke.do?id=CODELISTEN
Abhängig von den unterschiedlichen Anwendungsfällen muss das Segment für Transshipments angegeben werden:
Feeder – Ocean Carrier: Exportmanifest
Ocean Carrier – Feeder: Importmanifest
Um eine reibungslose Verarbeitung sicherzustellen, empfehlen wir, das Segment grundsätzlich sowohl im Import- als auch im Exportmanifest zu übermitteln. Die IMP erkennt, ob es ausgelesen werden muss. Sie vermeiden dadurch mögliche Fehlerquellen und Verzögerungen im Transshipmentprozess.
Die Struktur des Segmentes wurde aus der Beschreibung der BIP übernommen, um weiterhin eine möglichst einheitliche Verwendung der IFTMCS in BIP und IMP zu gewährleisten. Darüber hinaus gehende optionale Informationen in der ASumA werden anders als in der BIP allerdings nicht in die Beschreibung der IMP aufgenommen.
Die Änderungen sind in den Implementierungshandbüchern Import und Export zur IFTMCS 2.0.0 enthalten, die Sie auf unsere Homepage unter der URL https://www.dakosy.de/support/dokumentation-fuer-entwickler/schnittstellen-seehafen#c12173 herunterladen können.