Informationen zum Brexit in der IMP Der Brexit hat keinerlei Auswirkungen auf die Nachrichtenbeschreibungen der IMP selbst. Änderungen ergeben sich in der Liste der Ländercodes, vor allem aber in Verarbeitungsregeln. Im Einzelnen: Allgemein: - Großbritannien (ohne Nordirland) wird in allen Nachrichten als Drittland behandelt. Dies betrifft vor allem Import- und Exportmanifest.
- Für Nordirland wurden spezielle Regelungen im Austrittsabkommen vereinbart. Nordirland bleibt Teil des Zollgebiets des Vereinigten Königreichs, es wird jedoch so behandelt, als ob es zum Zollgebiet der Union gehören würde.
Technisch betrachtet kommen für die IMP die Hafenplätze Belfast (GBBEL), Warrenpoint (GBWPT) und Larne (GBLAR) infrage. Werden diese als Lade- oder Löschhafen im Manifest angegeben, behandelt die IMP die Waren als innereuropäischen Transport. - Um nach dem Ende der Übergangsphase zwischen Nordirland und dem Vereinigten Königreich unterscheiden zu können, wird ein neuer Ländercode eingeführt:
XI: Vereinigtes Königreich (Nordirland) Verwenden Sie diesen Code im Manifest, wenn das Versendungsland (LOC+27) oder Bestimmungsland (LOC+28) Nordirland ist. - Mit dem Ende der Übergangsphase werden am 1. Januar 2021, 00:00 Uhr (MEZ) alle im Vereinigten Königreich (GB) erteilten EORI-Nummern beendet. Nachrichten, die eine GB-EORI verwenden, werden dann von ATLAS abgelehnt. Nach unserem Kenntnisstand haben die jeweiligen Teilnehmer Vorkehrungen getroffen, um einen reibungslosen Betrieb über die Jahreswende zu ermöglichen.
Import (summarische Anmeldung) - Anlieferungen ab dem 01.01.2021 (Ankunft in Hamburg) mit einem Ladehafen im Vereinigten Königreich (ohne Nordirland) erfordern eine summarische Eingangsanmeldung und müssen entsprechend mit dem Vorpapier ESUMA übermittelt werden. Wenn Sie in 2020 noch ein Manifest mit der Vorpapierart OESUMA gesendet haben, können Sie eine Änderung senden, die ATB bleibt dann erhalten.
- Im Importmanifest darf eine GB-MRN bei der Vorpapierart ESUMA nicht mehr verwendet werden. Ggf. muss eine neue summarische Eingangsanmeldung erstellt werden.
- Für Waren mit dem Versendungsland Nordirland ist der Code XI zu verwenden (LOC+27)
Import (Veterinär- und Einfuhramt) - Sendungen mit einem Ladehafen im Vereinigten Königreich müssen wie bereits bei Waren aus Drittländern üblich im Importmanifest mit dem HS-Code, d. h. mindestens mit den ersten vier Stellen, übermittelt werden. Diese Regel findet auch bei Sendungen aus Nordirland Anwendung.
Transshipment (B- und S-Nummern) - Der Anmeldefall EUB darf für Löschhäfen im Vereinigten Königreich (ohne Nordirland) nicht mehr verwendet werden.
- Wenn das Versendungsland (LOC+27) oder das Bestimmungsland (LOC+28) Nordirland ist, muss der Code XI angegeben werden. Die Verantwortung für die korrekte Angabe liegt bei dem Carrier. Die IMP kann nicht überprüfen, ob GB oder XI im Einzelfall zutreffen.
- Am 01.01.2021 werden B- und S-Nummern automatisch storniert und neu angemeldet, bei denen folgende Kriterien zutreffen:
- Anmeldung der S-Nummer erfolgte im alten Jahr mit GB-EORI
- B-Nummer mit Anmeldefall EUB: Nächster Löschhafen liegt im Vereinigten Königreich (ohne Nordirland) UND es handelt sich um Unionsware. Dieser Fall tritt äußerst selten auf.
- Darüber hinaus wendet die IMP ab dem 01.01.2021 automatisch die dann geltenden Regeln bei der Generierung von ZAPP-Anmeldungen an.
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