Hinweis: Änderungen im Embargo-Prozess
Wir möchten Sie auf eine Änderung im sogenannten Embargo-Prozess hinweisen. Wenn ein Bestimmungsland zu den Embargoländern zählt, der nächste Löschhafen jedoch in der EU liegt, wird ab sofort eine B-Nummer vergeben. Sie brauchen in diesen Fällen nicht mehr die Erklärungen in IMP-Direct zur erfassen.
Hintergrund: Mit dieser Änderung soll es möglich sein, einen Container in einen anderen EU-Hafen umzufahren.
Aktualisierte Dokumenation zum Embargo-Prozess
Die Beschreibung des Embargo-Prozesses in der IMP wurde überarbeitet.
Sie finden die aktuelle Version nun unter dieser URL.
Ab sofort wählen Sie nur noch das Land aus, für welches Sie die Gründe erfassen möchten. Die IMP übernimmt dann den dazu hinterlegten Text in die summarische Ausgangsanmeldung (S-Nummer).