Aktuelle Informationen zur Richtlinie 2010/65/EU

DAKOSY-Pressedienst (Nov. 2015)

Aktuelle Informationen zur Richtlinie 2010/65/EU

Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2010/65 ergeben sich für Makler, Reeder und Agenturen als auch für die Häfen, Behörden und Ämter vor neue Herausforderungen. 

Als Meldeverpflichtete senden die Makler, Reeder und Agenturen gemäß der Richtlinie 2010/65/EU ihre Daten an das NSW (National Single Window). Das NSW stellt die Daten in sog. Ausgangstöpfen zur Abholung bereit. Die Ausgangstöpfe sind sog. Domänen zugeordnet, welche nach den Aufgabengebieten wie z.B. Hafen, Seegesundheit, Abfall etc. benannt sind.

Die Behörden und Ämter müssen die für sie relevanten Daten aus den verschiedenen Ausgangstöpfen abrufen. Mit Unterstützung der intelligenten Software eDeclaration von DAKOSY wird der Kunde dabei komfortabel unterstützt. Entsprechend der Aufgabenstellung der Behörde wird die eDeclaration-Instanz auf die Abwicklung von einer oder mehreren Domänen und einer oder mehreren Locationcodes konfiguriert. Die Daten entsprechen nicht mehr den bekannten Formularen, sondern sind in sog. Meldeklassen gruppiert. Auf Wunsch des Kunden setzt eDeclaration die Daten wieder zu Formularen zusammen.

Über eDeclaration können die Daten in allen gewünschten Formaten abgerufen werden. Die meisten Kunden nutzen die nutzerfreundliche Web-Anwendung von eDeclaration. Möglich ist auch die elektronische Übermittlung (EDI/XML) in eine Anwendung oder die Zustellung der Daten per E-Mail (Excel/PDF).

 

Das Basispaket von eDeclaration umfasst das Ausleeren des NSW-Postkorbes an die Behörde, die Konsolidierung und Bereitstellung der Daten in der Web-Anwendung sowie eine eMail-Benachrichtigungsfunktion.Auf Wunsch und gegen Auftrag können weitere Funktionen bereitgestellt werden:

  •       Empfang im gewünschten Format (z.B. als PDF, EXCEL-Datei per E-Mail-Attachement oder XML-Datei per elektronischem Datenaustausch (EDI)).
  •       Download von einzelnen Daten per EXCEL.
  •       Red-Alert-Meldungen per E-Mail oder Fax (z.B. bei einer Todes- oder Krankheitsmeldung oder wenn ein bestimmter Hafen Teil der Reiseroute war).
  •       Liegeplatzmodul
  •       Elektronische Erteilung der freien Verkehrserlaubnis
  •       Statistiken (z.B. Gefahrgut)
  •       Layout-Anpassungen der Webansicht (zum Beispiel mit dem Logo der Behörde).

Wenn wir Ihr Interesse an unserer Lösung geweckt haben, sprechen Sie uns an und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und finden mit Ihnen gemeinsam den besten Weg für Ihr Haus, die Anforderungen aus der Richtlinie 2010/65/EU komfortabel umzusetzen.

 

Katrin Woywod

Katrin Woywod

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