EU-Richtlinie 201065 verändert die Meldeformalitäten für die deutschen Häfen

DAKOSY-Pressedienst (März 2015)

Zum 1. Juni 2015 verändert die EU-Richtlinie 2010/65 die Meldeformalitäten für die deutschen Seehäfen

Hamburg, im März 2015: Zum 1. Juni 2015 tritt die Richtlinie 2010/65/EU in Kraft. Sie regelt die Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mit­gliedstaaten. Ihr Ziel ist die Harmonisierung und Verein­fachung der Anmeldeverfahren, die Vereinheitlichung der Meldeformalitäten und die Verpflichtung zur elek­tronischen Abgabe.

Was verändert sich für die Anläufe in deutschen Häfen?
Ab dem Stichtag 1. Juni 2015 gelten für alle deutschen Häfen die gleichen Meldeverpflichtungen. Die Meldungen müssen elektronisch direkt oder über zertifi­zierte Provider – wie DAKOSY – an das sog. National Single Window (NSW) gesendet wer­den. Für jeden Hafenanlauf oder Transit über den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) gibt es eine Anlaufreferenz (Visit-ID/Transit-ID) als eindeutigen Schlüssel. Die bisherigen Meldeformulare wurden durch sog. Meldeklassen ersetzt, die jeweils Zusam­menfassungen von einzelnen Informationen sind. So beinhaltet z.B. die Meldeklasse STAT alle Informatio­nen zum Schiff und die Meldeklasse MDH die gesund­heitsrelevanten Informationen.

Der DAKOSY-Service für die Meldeformalitäten: eDeclaration
Als Port Community System für den Hamburger Hafen bietet DAKOSY seit über 30 Jahren elektronische IT-Lösungen an, dank derer die Export-, Import- und Transitprozesse effektiver abgewickelt werden können. Daher hat sich DAKOSY auch bei der Um­setzung der EU-Richtlinie 2010/65 aktiv eingebracht und diese mitgestaltet. DAKOSY ist zertifizierter Provider des deutschen NSW und bietet mit „eDeclaration“ eine Lösung an, mit der die Meldeformalitäten komfortabel und einfach erfüllt werden können. Soweit möglich wurden bereits bekannte Prozesse und Vorlagen in eDeclaration integriert, um so durch Weiterverwendung von Daten einen Mehrwert für die Anwender zu generieren. So kann beispielsweise die Be­antragung der Visit-/Transit-ID sowohl über eDeclara­tion als auch automatisiert bei der Übermittlung der Sailing Schedules (Fahrplandaten) erfolgen. Für die Meldung der Schiffsankunfts- und abfahrtszeiten im Hamburger Hafen werden die Meldungen der Hamburg Port Authority verwendet.

Wie bei vielen DAKOSY-Services können die Kunden zwischen einer Web-Anwendung und einer EDI-Lö­sung wählen bzw. beide Lösungen kombiniert einset­zen. In der Webanwendung können alle Meldungen erfasst, bearbeitet und gesendet werden. Benötigte Dokumente, wie z.B. Passagierlisten werden als CSV-Listen hochgeladen. Auch steht ein Dashboard bereit, über das der Nutzer für jede Visit-/Transit-ID alle selbst-gesetzten Events, Warnungen und weiteren Meldun­gen im Blick behält. Da viele Meldungen (u. a. der PAR – Pre Arrival Report) direkt von Bord des Schiffs übermittelt werden müssen, gibt es auch eine sog. Bordlösung. Die Daten werden in einer Excel-Liste er­fasst und per Knopfdruck in ein XML-Format konver­tiert. Damit ist das zu übertragende Datenvolumen sehr gering. Die so bereitgestellten Daten stehen zur weiteren Bearbeitung auch in der Web-Anwendung zur Verfügung. Somit unterstützt eDeclaration bestens die Zusammenarbeit zwischen Schiff und Land.

Im Rahmen der EU-Richtlinie 2010/65 gibt es auch für die Gefahrgutanmeldung an GEGIS Anpassungsbedarf. Die Gefahrgutanmeldung, die künftig ebenfalls an das NSW gesendet wird, muss eine Visit-ID erhalten, wel­che wahlweise im kundeneigenen System, in GEGIS oder in eDeclaration erfasst werden kann – alternativ wird automatisch eine Visit-ID vergeben.

eDeclaration – künftig auch als europaweiter Service verfügbar
Zum 1. Juni 2015 erfüllt eDeclaration alle Anforderun­gen der Richtlinie 2010/65 für die deutschen Häfen und den NOK. DAKOSY wird das Lösungsangebot auch auf andere EU-Länder ausweiten – und zwar je nach Kun­denbedarf. Die europäische Umsetzung wird erfolgen, sobald die Schnittstellen-Spezifikationen der einzel­nen EU-Staaten vorliegen.

Katrin Woywod

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