Registrierung für digitales Freistellungsverfahren in den Seehäfen startet
+++ Einheitlicher Prozess für die deutschen Seehäfen geschaffen + Voraussichtlich ab 1. Oktober 2025 verpflichtend + Drogenschmuggel wirksam entgegenwirken + Rechtzeitig registrieren und testen +++
Mit dem heutigen Tag startet die Anmeldephase zum digitalen Freistellungsverfahren für Containerimporte über die Seehäfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven. Speditionen, Logistik- und Transportunternehmen können sich über die Webseite von German Ports https://www.germanports.com für die Teilnahme registrieren.
Ziel des neuen Services ist es, mit einem sicheren Freistellungsverfahren dem Drogeneinfuhrschmuggel wirksam entgegenzuwirken. Hinter dem Projekt stehen die Port Community-Plattformen (PCS) der Seehäfen, dbh Logistics IT und DAKOSY, die das neue digitale Verfahren in Zusammenarbeit mit der Hafenwirtschaft entwickelt haben und es auf der Plattform German Ports gemeinsam betreiben.
Zeitnahe Registrierung empfohlen
Das neue Freistellungsverfahren wird voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2025 verpflichtend von allen an den Importprozessen beteiligten Unternehmen zu nutzen sein. Vor diesem Hintergrund empfiehlt DAKOSY-Projektleiter Sven Reimers eine zeitnahe Registrierung: „Speditionen und Transportunternehmen sollten ausreichend Zeit einplanen, um die technische Anbindung zu realisieren und die neuen Prozesse während der in Kürze beginnenden Testphase auszuprobieren.“ Unternehmen können ihre eigenen IT-Systeme über offene Schnittstellen anbinden, ihre bestehenden digitalen Zugänge über die PCS-Plattformen von DAKOSY (IMP) oder dbh (BIT) nutzen oder die Freistellungen über die Webplattform German Ports abwickeln.
„Digitales Recht zur Abholung“ ersetzt PIN-Verfahren
Das neue Freistellungserfahren basiert auf dem „digitalen Recht zur Abholung“, welches die bisherige PIN-basierte Freistellreferenz ersetzt. Durch das neue „digitale Recht“ wird sichergestellt, dass vom seeseitigen Eintreffen des Containers im Hafen bis zu dessen Abholung durch das Transportunternehmen jederzeit nachvollziehbar ist, wer über den Container verfügen darf. Dabei kann die Freigabe des Containers mit dem „digitalen Recht“ nur von einer autorisierten Partei an die nächste erfolgen.
Interne Prozesse anpassen
Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Unternehmen ihre internen Prozesse mit dem neuen Freistellungsprozess in Einklang bringen. „Sofern die Freistellreferenz im Unternehmen als Buchungsnummer verwendet wird, ist eine andere Systematik für die internen Abläufe aufzubauen, da es nach der verpflichtenden Umstellung keine Freistellreferenz mehr geben wird“, konkretisiert Reimers.
Die nächste Online-Informationsveranstaltung zu dem neuen Freistellungsprozess und dem künftigen „digitale Recht zur Abholung“ findet am 24. April von 14 bis 15:30 Uhr statt. Die Anmeldung ist online möglich unter https://www.germanports.com/news.
Katrin Woywod

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