Veränderte SOLAS-Richtlinien verpflichten zum "Containerwiegen"
Nach den geänderten SOLAS-Richtlinien sind Verlader bzw. ihre Spediteure ab dem 1. Juli 2016 gesetzlich verpflichtet, den Carriern die Angaben über das Bruttocontainergewicht frühzeitig, d.h. noch vor der Verladeplanung, zur Verfügung stellen. Eine schiffsseitige Verladung darf dann erst erfolgen, wenn den Terminals das verifizierte Containergewicht von den Carriern vorliegt. DAKOSY unterstützt alle Spediteure und Carrier bei der Umsetzung der neuen SOLAS-Richtlinien.
Bereits seit Mitte 2015 beschäftigt sich DAKOSY im Rahmen der Arbeitsgruppe „VGM“ mit Vertretern von Spediteuren, Reedern und Verbänden mit dem Thema, welches auch unter den Begriffen „Verifiziertes Bruttocontainergewicht“ und „Verified gross mass (VGM)“ bekannt ist. Seit Anfang Februar werden Spediteure und Reeder im Rahmen von Veranstaltungen informiert, welche technischen Umsetzungsmöglichkeiten DAKOSY ihnen für die Übermittlung des Bruttocontainergewichts bietet.
Wer muss melden: Gemäß der SOLAS-Richtlinie ist der Shipper/Befrachter und damit vielfach der Spediteur oder eine durch diesen bevollmächtigte Person der Verpflichtete, der das Bruttocontainergewicht ermitteln und an den Reeder schicken muss.
Ermittlung des Bruttocontainergewichts: Zur Gewichtsermittlung können zwei alternative Messmethoden genutzt werden. Zum einen kann der vollständig gepackte und versiegelte Container gewogen und zum anderen das Gewicht durch Addition von Containertara, Ladung und Verpackungs- und Staumaterialien ermittelt werden. Die Qualitätsanforderungen an beide Messmethoden sind seitens des Gesetzgebers noch nicht veröffentlicht worden.
Was muss gemeldet werden: Mit dem Bruttocontainergewicht muss die verantwortliche Person gemeldet werden. Damit der Carrier beide Angaben zuordnen kann, sind ebenfalls Angaben über Buchungs- oder B/L-Nummer und Containernummer zu senden.
Meldefristen: Für die Übermittlung des Bruttocontainergewichts an die Carrier sind keine Fristen bzw. Closings vorgeschrieben. Allerdings muss die Meldung rechtzeitig erfolgen, d.h. mindestens 24 Stunden vor Ankunft des Schiffs (ETA). Es ist davon auszugehen, dass die Carrier Meldefristen vorgeben werden. Ob die VGM-Frist in den allgemeinen Doc-Closings einbezogen wird oder es eigene VGM-Closings geben wird, ist noch nicht klar und wird im Zweifel von Carrier zu Carrier variieren.
Lösungsangebot: DAKOSYbietet drei Möglichkeiten für die Übermittlung des verifizierten Bruttocontainergewichts an. Neben den beiden bewährten Nachrichten „Buchung“ und „Shipping Instruction“, die entsprechend ergänzt wurden, ist mit der von der SMDG abgestimmten Nachricht „VERMAS“ eine dritte Alternative hinzugekommen. Voraussichtlich wird die Meldeverpflichtung mit dieser Möglichkeit am komfortabelsten erfüllt werden können, da sie unabhängig von anderen Meldefristen gesendet werden kann. Die Buchung erfolgt zeitlich häufig zu früh und die Shipping Instruction zu spät für die Ladeplanung des Carriers. Für alle drei Möglichkeiten ist eine Bestätigung (Confirmation) vorgesehen, mit der der Sender nachweisen kann, dass er seiner Meldeverpflichtung rechtzeitig nachgekommen ist.
Darüber hinaus wird DAKOSY eine Web-Applikation anbieten, über die die erforderlichen Daten ebenfalls erfasst und an den Carrier gesendet werden können.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass jedes Unternehmen, das von den neuen SOLAS-Richtlinien betroffen ist, zuerst hausintern prüfen sollte, wie die geänderten gesetzlichen Anforderungen organisatorisch (Messmethode, Dienstleister, etc.) umgesetzt werden können. Im Anschluss ist dann zu entscheiden, wie die Daten elektronisch an den Carrier übermittelt werden sollen. Die Schnittstellenbeschreibungen zu den drei beschriebenen Methoden sind im Internet hinterlegt. Ab Mai kann der Datenaustausch mit DAKOSY getestet werden, entweder bilateral mit dem Verlader/Spediteur oder auch trilateral unter Einbeziehung der Carrier.
Katrin Woywod

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