FAQ für WKS im Hafen Hamburg
Auf dieser Seite werden die meistgestellten Fragen zu den Änderungen in der Port Order, die durch die Einführung von WKS auf die Anwender:innen zukommen, beantwortet. Weitere Informationen zu WKS, der neuen ATLAS-Fachanwendung finden Sie auch in folgendem FAQ.
Ja, die Einführung von WKS hat auch Auswirkungen auf die Port Order im Hamburger Hafen. Diese Auswirkungen betreffen sowohl die EMP (Export Management Plattform / PortOrder XML) als auch das Modul Seefracht Export in DAKOSY GE.
Betroffen sind insbesondere Durchfuhrgüter aus Nicht EU-Staaten, wie zum Beispiel der Schweiz, die über den Hamburger Hafen in Drittstaaten verladen werden.
Die Einführung von WKS betrifft die Anmeldearten MIT und DUX.
- Anmeldefall MIT:
Ab dem 01.07.2026 ist die Verwendung des Anmeldefalls MIT nicht mehr zulässig. Gemäß Absprache mit den Hamburger Zollbehörden entfallen die MIT und somit die Befreiungsgründe für die Abgabe einer summarischen Ausgangsmeldung (ASUMA).
Es ist zukünftig statt des MIT der Anmeldefall DUX zu nutzen.
Die Erstellung / Angabe einer summarischen Ausgangsmeldung (ASUMA) oder Wiederausfuhrmitteilung (WAM) wird somit zur Pflicht.
Die Nutzungsmöglichkeiten des Anmeldefalls DUX entnehmen Sie bitte den Punkten „DUX im GM01 Format“, „DUX mit MRN“ und „DUX ohne MRN“.
- Anmeldefall DUX im GM01 Format (Gestellungsmitteilung):
Im Rahmen der Einrichtung der neuen PortOrder XML (EMP) wurden die neuen WKS-Vorgaben für die GM01 DUX-Anmeldung nicht mehr umgesetzt. Somit kann die GM01 spätestens ab dem 01.07.2026 nicht mehr für DUX-Anmeldungen verwendet werden.
Der Anmeldefall DUX ist ab dem 01.07.2026 ausschließlich im HDS oder als PortOrder XML (EMP) zu senden.
Sofern Sie den Anmeldefall DUX bisher ausschließlich im GM01 Format senden, ist eine Umstellung auf den HDS oder PortOrder XML (EMP) notwendig. Dies setzt eine Änderung Ihres DIHS-Vertrages voraus.
Sollten Sie aktuell nur die GM01 senden können, wenden Sie sich bitte an vertrieb@dakosy.de.
- Anmeldefall DUX mit MRN:
Die summarische Ausgangsmeldung (ASUMA) oder WAM (Wiederausfuhrmitteilung) wird als Selbstanmelder in WKS beantragt. Der mit der ASUMA / WAM zusammenhängende Zollprozess findet somit außerhalb der Port Order statt und ist in WKS zu verwalten.
Die über WKS erstellte MRN der ASUMA / WAM und das dazugehörige Überlassungsdatum wird in der Port Order im Anmeldefall DUX eingegeben. Die Eingabe von weiteren sicherheitsrelevanten Daten ist durch die Angabe der WKS MRN in der Port Order dann nicht mehr notwendig.
Durch die Einführung von WKS wird neben der Angabe der WKS MRN zusätzlich eine Auskunft über die Art des WKS-Vorgangs (WKS WAM oder WKS ASUMA) benötigt.
WICHTIG: Die Anmeldung für „Selbstanmelder“ wird nur noch für Verladeterminals möglich sein, die diese Art der Anmeldung zur Verladung akzeptieren.
Mit der Einführung von WKS als führendem System für die ASUMA / WAM akzeptieren die vier großen Hamburger Containerterminals (CTA, CTB, CTT, Eurogate) keine „Selbstanmelder“ mehr.
Für Verladungen über die genannten Terminals ist dann der „DUX ohne MRN“ zu wählen, welcher im Folgenden erläutert wird.
Anmeldefall DUX ohne MRN:
Mit dem „DUX ohne MRN“ besteht die Möglichkeit, die ASUMA mit der Port Order über das Modul Seefracht Export in DAKOSY GE oder über die EMP zu beantragen. Es wird vorab keine ASUMA / WAM im Selbstanmelderprozess in WKS erstellt.
Im „DUX ohne MRN“ kann keine Wiederausfuhrmitteilung (WAM) beantragt werden. Es wird in Absprache mit den Hamburger Zollbehörden immer eine ASUMA beantragt.Seit dem 05.05.2026 werden im Anmeldefall „DUX ohne MRN“, zusätzliche WKS-Daten benötigt:
- EORI des Beförderers (Person, die die Waren verbringt oder für die Verbringung der Waren verantwortlich ist)
- Transportdokument (Art und Referenz)
- UN-Nummer (Im Falle von Gefahrgutverladungen)
- Verfahrensübergänge (ATB / MRN Referenz aus der Verwahrung, ATLAS Positionsnummer sowie Packstücke)
Wenn die ASUMA über die Port Order in DAKOSY GE oder der EMP mittels eines „DUX ohne MRN“ beantragt wird, benötigen Sie hierfür kein zusätzliches WKS-Teilnehmerzertifikat.
Wenn Sie als Selbstanmelder in WKS eine ASUMA oder WAM erstellen und diese in die Port Order eintragen, wird für die Erstellung in WKS ein WKS-Teilnehmerzertifikat benötigt. (DUX mit MRN)
Weitere Informationen zum Thema WKS Wiederausfuhrkontrollsystem – Erstellung einer ASUMA / WAM - finden Sie in folgendem FAQ.
DUX ohne MRN
Der Anmeldefall DUX ohne MRN unterstützt den EMP/ZAPP Anmelder bei der Anmeldung der ASumA. Die notwendigen Informationen für die Anmeldung der ASumA werden per HDS oder Port Order XML/EMP gemeldet. EMP/ZAPP sendet die Daten dann an ATLAS WKS und erhält die MRN für die ASumA zurück. Der weitere WKS Zollprozess bis zur Bestätigung des Ausgangs läuft dann automatisch ab.
Es muss hier also keine ASumA MRN im Vorwege durch WKS erstellt werden. Die SumA ATB/MRN ist allerdings für den „Verfahrensübergang“ anzugeben.
DUX mit MRN
Der Anmeldefall DUX mit MRN erwartet eine ASumA oder WAM MRN mit Freigabedatum und Zeitpunkt in Port Order XML/EMP oder HDS. Diese ASumA oder WAM MRN wurde außerhalb von EMP/ZAPP über das Zollverfahren WKS erstellt.
Die HHLA Containerterminals CTA, CTB und CTT sowie das EUROGATE Containerterminal in Hamburg lassen DUX mit MRN Anmeldungen nicht zu. Hier ist immer der Anmeldefall DUX ohne MRN zu verwenden. Dies betrifft auch DUX Anmeldungen in Sammlern, die über diese Terminals verladen werden.
Bei der Erfassung des sogenannten „Verfahrensübergangs“ werden die Daten aus der Summarischen Anmeldung (SumA), für die Erstellung der Ausgangs-Summarischen Anmeldung (ASumA) referenziert.
Hierbei ist es wichtig, dass
- die ATB bzw. MRN beim Zollamt Hamburg (4851) erstellt worden ist
- die Positionen und Packstücke der SumA exakt referenziert werden.
Beipack erhält in der Regel bei Beendigung eines Versandverfahrens in der SumA eine eigene Position mit Packstückanzahl 1. Das ist so auch im „Verfahrensübergang“ so zu berücksichtigen.
- Der Zoll ordnet eine Maßnahme an.
- Die Daten der Anmeldungen werden von ATLAS mit einer Fehlermeldung abgelehnt.
- Die im „Verfahrensübergang“ angegebenen Positionen und Packstücke sind nicht beim Terminal in Verwahrung.
- Die im „Verfahrensübergang“ angegebenen Positionen und Packstücke weichen von den Positionen und Packstücken in Verwahrung beim Terminal ab.
- Das Terminal hat für die SumA keine Verladeerlaubnis.
Im Fall von ATLAS Fehlermeldungen sollte mit angepassten Daten neu angemeldet werden.
Bei Problemen mit der Verwahrung und Ladeerlaubnis muss überprüft werden, warum die Verwahrung bzw. Ladeerlaubnis nicht bei Terminal ist. Durch den Übergang der Verwahrung auf das Terminal in Verwahrung kann sich der Status auf „Released“ ändern.
Sobald das Terminal in Verwahrung ist, findet zusätzlich ein Abgleich der Verwahrdaten mit den „Verfahrensübergängen“ statt. Im Falle eines fehlerhaften Abgleichs der Terminalverwahrungen mit den Verfahrensübergängen müssen die betroffenen S-Nummern storniert werden und mit Daten wieder angemeldet werden, bei denen die „Verfahrensübergänge“ zur Verwahrung des Terminals passen.
Der Verwahrbestand des Terminals muss exakt mit dem „Verfahrensübergang“ übereinstimmen.
Auf Wunsch der HHLA Containerterminals CTA, CTB und CTT sowie des EUROGATE Containerterminals Hamburg werden Validierungen zur Verwahrung durchgeführt.
Es wird überprüft ob
- die im „Verfahrensübergang“ angegebenen Positionen und Packstücke beim Terminal in Verwahrung sind,
- das Terminal für die SumA eine Verladeerlaubnis hat.
Wenn ein Sammelcontainer eins der o.g. Terminals erreicht, dann laufen die Validierungen für alle enthaltenen DUX Anmeldungen los. Wenn dann die Verwahrung bzw. die Verladeerlaubnis fehlt, springt der Status zurück auf „not Released“.
Bei Problemen mit der Verwahrung und Ladeerlaubnis muss überprüft werden, warum die Verwahrung bzw. Ladeerlaubnis nicht bei Terminal ist. Durch den Übergang der Verwahrung auf das Terminal kann sich der Status auf „Released“ ändern.
Sobald das Terminal in Verwahrung ist, findet zusätzlich ein Abgleich der Verwahrdaten mit den „Verfahrensübergängen“ statt. Im Falle eines fehlerhaften Abgleichs der Terminalverwahrungen mit den „Verfahrensübergängen“ müssen die betroffenen S-Nummern storniert werden und mit Daten wieder angemeldet werden, bei denen die „Verfahrensübergänge“ zur Verwahrung des Terminals passen.
Der Verwahrbestand des Terminals muss exakt mit dem „Verfahrensübergang“ übereinstimmen.