FAQ für WKS (Wiederausfuhrkontrollsystem)
In unserem kleinen WKS-FAQ beantworten wir Ihnen die am häufigst gestellten Fragen zur Einführung der neuen ATLAS-Fachanwendung.
WKS ist die ATLAS-Fachanwendung für die Abwicklung von summarischen Ausgangsanmeldungen (ASumA) und Wiederausfuhrmitteilungen (WAM) an einer Ausgangszollstelle.
WKS wird ab dem 01.07.2026 verpflichtend sein und die ASUMA in EAS vollständig ablösen.
Zusätzlich können mit WKS elektronische Wiederausfuhrmitteilungen (WAM) abgegeben werden, um Verwahrungen zu beenden. WAM wird die REXDIS Nachricht zukünftig ablösen.
Bei der Verbringung von Waren aus dem Zollgebiet der Union, auch vorübergehend, ist grundsätzlich eine summarische Ausgangsmeldung abzugeben, sofern diese nicht bereits durch eine Ausfuhrzollanmeldung oder Wiederausfuhranmeldung mit sicherheitsrelevanten Daten vorliegt.
Sollte für die Wiederausfuhr von Nicht-Unionswaren keine Zollanmeldung erforderlich sein, so ist die Abgabe einer summarischen Ausgangsmeldung oder Wiederausfuhrmitteilung an der Ausgangszollstelle notwendig.
Wann ist die ASUMA (Summarische Ausgangsmeldung) anzuwenden?
- Die Verpflichtung zur Abgabe einer ASUMA besteht für Nicht-Unionswaren bei der Wiederausfuhr
- aus einer Freizone oder der vorübergehenden Verwahrung, wenn sich die Ware länger als 14 Tage in der Freizone oder der vorübergehenden Verwahrung befindet,
- aus einer Freizone oder der vorübergehenden Verwahrung, wenn sich der Bestimmungsort oder der Empfänger in Bezug auf die summarische Eingangsanmeldung geändert haben,
- aus der vorübergehenden Verwahrung im Anschluss an ein externes Versandverfahren (Versandanmeldung ohne Sicherheitsdaten)
- im Luft- oder Seeverkehr bei Beförderungen zwischen zwei Orten innerhalb der EU mit Umladung der Ware in einem Drittland
- In Zodiak GE verwenden Sie für die ASUMA die Anmeldeart EXCW im Zollverfahren WKS.
Wann ist die WAM (Wiederausfuhrmitteilung) anzuwenden?
- Die WAM wird die REXDIS für die Wiederausfuhrmitteilung / Beendigung von vorübergehenden Verwahrungen ablösen.
- Gem. Artikel 274 UZK wird eine Wiederausfuhrmitteilung abgegeben, wenn für Nicht-Unionsware die Pflicht zur Abgabe einer summarischen Ausgangsmeldung (ASUMA) nicht besteht.
- Gem. Artikel 270 UZK Abs. 3, Buchstaben b und c betrifft dies:
- b) Waren, die in einer Freizone umgeladen oder direkt aus einer Freizone wiederausgeführt werden,
- c) Waren in der vorübergehenden Verwahrung, die unmittelbar aus einem Verwahrungslager wiederausgeführt werden.
- Die Wiederausfuhrmitteilung wird bei der Ausgangszollstelle von der Person abgegeben, die für die Gestellung der Waren beim Ausgang zuständig ist. Die Wiederausfuhrmitteilung enthält die Angaben, die zur Erledigung des Freizonenverfahrens oder zur Beendigung der vorübergehenden Verwahrung erforderlich sind.
- In Zodiak GE verwenden Sie die WAM Anmeldeart REEC im Zollverfahren WKS.
Eine Zollanmeldung/Wiederausfuhranmeldung mit Sicherheitsrelevanten Daten für die Erledigung eines besonderen Verfahrens mit Nicht-Unionsware kann durch Erstellung des ABD (Ausfuhr) oder VBD (Versand) vorliegen.
Die Zollanmeldung enthält dann die Angabe „Sicherheit = 2 Enthält die Daten einer summarischen Ausgangsanmeldung“ mit den dazugehörigen Daten.
Eine gesonderte ASUMA in WKS ist dann nicht notwendig.
Beispiele:
- Ausfuhr aus dem Zolllager
- Ausfuhr nach aktiver Veredelung
- Ausfuhr nach vorübergehender Verwendung
Weiterhin muss WKS nicht gesondert genutzt werden, wenn die ASUMA über die Port Order beantragt wird, da die ASUMA über die Anmeldeart DUX ohne MRN erstellt werden kann.
- WKS läuft über einen Webservice des Zolls.
- Ein Digitales Teilnehmerzertifikat (Qualified Seal ID) zur Kommunikation mit ATLAS wird vom Wirtschaftsbeteiligten benötigt.
- Das Zertifikat wird durch den Wirtschaftsbeteiligten/Teilnehmer in ZODIAK GE beantragt. Bitte beachten Sie hierbei eine gegebenenfalls längere Bearbeitungsdauer bei der Beantragung des Zertifikates.
- Weitere Informationen finden Sie in unserem Handout „Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS): Onboarding“
https://www.dakosy.de/fileadmin/Redakteur/Support/Dokumentation/Bedienerdokumentation/DAKOSY_GE/KA_DAKOSYGE_WKSOnboarding_de-DE.pdf - Zusätzliche Informationen gemäß ATLAS-Teilnehmerinfo 0952/26 vom 05.05.2026 (ATLAS-WKS (Wiederausfuhrkontrollsystem): Anbindung an ATLAS-WKS; Erteilung digitaler Zertifikate)
Vor dem 01.07.2026 in EAS angestoßene Vorgänge können auch noch über den 01.07.2026 bearbeitet werden. Neue Vorgänge sind ab dem 01.07.2026 über WKS zu erstellen. (ATLAS-Teilnehmerinfo 0952/26 vom 05.05.2026 (ATLAS-WKS (Wiederausfuhrkontrollsystem): Anbindung an ATLAS-WKS; Erteilung digitaler Zertifikate)