Die Vorgaben aus dem EU-Zollkodex für den Import konsolidierter Sendungen sind herausfordernd.
- ICS 1: Bereitstellung der Summarischen Eingangsmeldung (ESumA bzw. ENS) bis 4h vor Landung für die Risikobewertung durch den Zoll
- 1:1 Referenzierung (eSumA:SumA) Gestellung auf HAWB Ebene durch den Cargo Handling Agenten oder neu auch durch den Spediteur möglich
- Nachweis der unverzüglichen Gestellung und des Verbleibs der Fracht nach Landung
Zeitgenaue Statusmeldungen für den Zoll


„FRA-OS ist das zentrale Instrument, um die Vorgaben des Zolls zu erfüllen und bestehende Prozesse beim Import von Gütern effizienter zu gestalten. Mit diesem Alleinstellungsmerkmal bieten wir unseren Standortpartnern eine neu gewonnene Transparenz für ihre Sendungen.“
Das Wichtigste schnell erklärt...
Beim Import von konsolidierter Luftfracht wird die SumA-Gestellung bislang auf Master AWB Ebene vorgenommen. Künftig möchte der Zoll jede Sendung auf HAWB-Ebene (bzw. Einzelsendungsebene) verfolgen, um die Risikoprüfung in Konsequenz der ICS 1 Anmeldung genauer vornehmen zu können. Das wird auch 1:1 Referenzierung genannt. Es ist keine Neuerung. Im ICS1-Gesetzrahmen (Rechtsgrundlage: UZK, § 127 ff) ist es bereits verankert, ebenso seit 2013 im Unions Zoll Kodex (kurz UZK).
Derjenige, der gestellt, übernimmt dem Zoll gegenüber die Haftung für die Richtigkeit der Angaben sowie für die Umsetzung der in evtl. Sperrvermerken erteilten Weisungen! Er muss dafür Sorge tragen, dass auch wirklich jede Sendung gezählt und gestellt wird. Dafür muss die konsolidierte Ware aufgebrochen werden. Um die erforderliche Mehrarbeit in Grenzen zu halten, macht der Zoll ein kleines Zugeständnis. Der Spediteur – sofern er im Zollamtsbezirk des Frankfurter Flughafens (in der CCS) sitzt - kann die Gestellung in seinem Gateway vornehmen.
Die 1:1 Referenzierung besagt, dass bei der Gestellung die in ATLAS aufgrund der ICS 1 Anmeldung (ENS bzw. EsumA) hinterlegten Informationen insbesondere zu Risikosperrvermerken so aufgezeigt werden, dass sie am First Airport of Entry in die EU nachgehalten und abgearbeitet werden können.
Rechtsgrundlage: UZK, § 127 ff
Die neue Spielregel für konsolidierte Fracht betrifft die Airline als Primär-Importeur der Waren in die europäische Gemeinschaft, die Erfüllungsgehilfen GHA und Airline CHA sowie neu die zur Durchführung der Gestellung berechtigten Spediteure (mit EORI Nr.).
Neu für Frankfurt gilt, dass berechtigten Spediteuren erlaubt ist, konsolidierte Frachtsendungen in einem Zollverwahrlager on airport zu gestellen!
Die Gestellungen müssen in Zollverwahrlagern innerhalb des Tätigkeitsbereiches des Grenzollamts Fracht Frankfurt Flughafen durchgeführt werden. Transfersendungen auch im RFS müssen deshalb ebenfalls on airport gestellt werden.
Spediteure, welche FRA-OS/ Import nutzen wollen, müssen sich für FRA-OS/ Import registrieren.
Spediteure, welche sich für die Durchführung von Gestellungen qualifizieren wollen, müssen sich in FRA-OS/ Import in einer extra dafür vorgesehenen Datenbank („White List“) registrieren!
1:1-Referenzierung - das Verfahren
Diese Spediteure dürfen mittels einer sog. Verfahrensmeldung (muss eine SendungsID enthalten) die Gestellungstätigkeit für diese Sendung in einem Zollverwahrlager on airport durchführen. Die Berechtigung ist durch den Airline-CHA jeweils zu bestätigen. Anschließend erhält der Berechtigte automatisch den Importdatensatz aus FRA-OS/ Import übermittelt.
Viele Spediteure schicken bereits sogenannte „Umfuhrlisten“ an FAIR@Link. Mit diesen wird zukünftig auch der Request für den Importdatensatz gestellt. Das bedeutet, den Datensatz gibt es nur, wenn dieser angefragt und von CHA oder Airline bestätigt wurde. Natürlich kann der Spediteur auch seinen Dienstleister mittels der Umfuhrliste an dem Datensatz berechtigen. Damit wird die Umfuhrliste noch wichtiger und heißt, wegen ihrer neuen / zusätzlichen Funktion künftig „Verfahrensmeldung“. Sobald der Datensatz zugeordnet ist, kann der Spediteur die Gestellung selbst durchführen und der CHA weiß, wer die Ware abholen wird und ob er ggf selbst gestellen muss.
Alternativ zu dieser Vorgehensweise kann der Spediteur auch eine Nachricht per EDI an FRA-OS senden oder per Klick im Web tätig werden.
Wenn die Gestellung nicht mehr zwingend beim CHA sondern auch beim Spediteur erfolgen kann, weiß der Zoll künftig für einige Stunden nicht, wo sich die Ware befindet. Daher verlangt der Zoll eine Nachverfolgbarkeit der Sendungen in Form von Statusmeldungen, und zwar von jedem, der die Sendung in die Hände bekommt – angefangen beim Bodenverkehrsdienst, der das Flugzeug entlädt.
Als Spediteur müssen Sie als erstes mitteilen, welche AWB Sie beanspruchen. Das erfolgt mit der Verfahrensmeldung (ehemals Umfuhrliste). Die Rückmeldung erfolgt automatisch in FRA OS. Sie müssen also niemanden anrufen oder eine E-Mail schreiben. Ihr Handlingpartner sorgt dafür, dass die Information schnellstmöglich bei Ihnen ankommt.
Sobald die Ware bei Ihnen im Lager angekommen ist, erwartet der Zoll einen Status zum Lagereingang. Damit ist die notwendige Transparenz sichergestellt.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen ist eine personifizierte Anmeldung erforderlich. Falls Sie noch nicht über Login-Daten verfügen, schreiben Sie bitte an kundenlogin@dakosy.de.