Artikel • 26.04.2023
IMP vereinfacht Veterinärprozesse
Viele Tools erleichtern den Umgang mit der sensiblen Ware
Bei veterinärrelevanten Importen denkt man in erster Linie an Waren tierischen Ursprungs. Doch interessiert sich das Veterinär- und Einfuhramt (VEA) in manchen Fällen auch für Kaffee. Und zwar, wenn Kaffeekapseln zusätzlich auch Milcherzeugnisse enthalten. Besonders sensibel ist hierbei: Übersieht ein Importeur oder Spediteur die Kontrollpflicht bei Eingang in die EU, kann er diese nicht mehr nachholen und die Ware ist in der EU nicht mehr verkehrsfähig.
Eingangskontrollen bei EU-Importen
Zum Schutz gegen die Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen unterliegen Tiere und tierische Erzeugnisse, die aus einem Drittland stammen, einer Veterinärkontrolle an einer Grenzkontrollstelle. Ebenso sind bestimmte Lebens- und Futtermittel nicht tierischen Ursprungs GKS-kontrollpflichtig.
Durch den Einführer oder eine verantwortlichen Person ist das Eintreffen einer zu kontrollierenden Sendung bei der zuständigen Grenzkontrollstelle, an der die Tiere oder Waren aus Drittländern eintreffen, vor ihrer Ankunft durch Vorlage eines Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED) nach den Vorschriften der Verordnung (EU) 2017/625 anzuzeigen.
In Hamburg sind viele der importseitigen Prozesse des VEA automatisiert. Das erleichtert den Beteiligten den Ablauf, schafft Transparenz und gibt Rechts- und Planungssicherheit. Mit integriert ist auch eine Slotbuchung für die verpflichtende Beschau beim VEA. Zusammengeführt werden die Daten aller Beteiligten in der Import Management Platform (IMP) des Hamburger Hafens. Dazu gehören Informationen zum „Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokument“ (GGED) vom VEA sowie Daten aus dem Manifest des Reeders, der Verfügung des Spediteurs und nicht zu vergessen die Containerbewegungen der Terminals. Dieser zentrale Informationspool ermöglicht den IMP-Nutzern große Vorteile, insbesondere durch vielfältige Statusinformationen, schlankere Transhipmentprozesse und eine automatisierte Zollabwicklung.
Relevante Container frühzeitig identifizieren
Auf Basis der Manifeste der Reeder wird automatisiert anhand der Warenbeschreibungen und der HS-Codes geprüft, welche Ladungen für das VEA von Interesse sind. „Parallel dazu zeigt uns der Einführer die Sendung vor der Ankunft durch Vorlage der GGED an. Unser System übernimmt den Cross Check, ob Manifest- und Anmeldedaten übereinstimmen“, erklärt Dr. Ute Gramm von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und sensibilisiert, „Sendungen müssen spätestens einen Werktag vor dem Eintreffen im Hamburger Hafen bei der Grenzkontrollstelle (GKS) angemeldet werden.“
Erinnerungsfunktion für GGED
Ob eine Sendung GKS-pflichtig ist oder nicht, ist insbesondere bei den nur teilweise kontrollpflichtigen „Lebens- und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs“ nicht einfach zu entscheiden. Gramm weist darauf hin: „Die Vorschriften werden halbjährlich geändert. Die Aufnahme neuer Produkte ist deshalb zweimal pro Jahr möglich.“ Die Erinnerungsfunktion „GGED erforderlich“ in der IMP unterstützt die Importeure und Spediteure dabei, keine Aktualisierung zu verpassen. Ergibt der Manifest-GGED-Abgleich, dass eine Sendung nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde, wird der IMP-Nutzer darüber aktiv informiert.

Minimierte Wartezeiten durch Slotbuchung
Über die IMP-Statusmeldung „Auslieferbar zur Verfügung bei der Behörde“ erfahren die Beteiligten, dass eine Kontrolle erforderlich ist. Jetzt kommt die verpflichtende Slotbuchung für die Beschau beim VEA ins Spiel. Dadurch ist der Zeitaufwand für alle Beteiligten, auch für die Fuhrunternehmen und LKW-Fahrer besser planbar, die Abfertigungs- und Prüfaufgaben werden optimiert. „Um No-Shows zu vermeiden – also ein Nichterscheinen trotz erfolgter Buchung – fragt das Slotbuchungssystem vor der Vergabe bei der IMP an, ob eine Sendung beim VEA vorgeführt werden muss. Nur dann wird ein Slot vergeben.“, verdeutlicht der DAKOSY-Projektverantwortliche Franz Schwanke.
Erleichterung für Transhipments
Viele der im Hamburger Hafen eintreffenden Container befinden sich nur auf der Durchreise. Sie werden auf Feederschiffe umgeladen und im Nord- und Ostseeraum verteilt. Sind diese GKS-pflichtig, müssten die Reeder diese normalerweise mit einem GGED anmelden. In Hamburg wird jedoch diese Anmeldung mittels der IMP automatisiert, so dass keine separate Anmeldung erforderlich ist. „Das ist eine große Erleichterung“, bewertet Schwanke.
In regelmäßigen Abstimmungsgesprächen zwischen dem VEA und DAKOSY werden immer neue Möglichkeiten identifiziert, die Kontrollprozesse des VEA mit Unterstützung der IMP zu verbessern. Als nächstes soll ein Status für „Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs“ eingeführt werden. Dabei treibt Gramm und Schwanke das gleiche Ziel an: „Wir wollen die besten Voraussetzungen schaffen, dass keine Sendung den Hafen verlässt, die hätte kontrolliert werden müssen.“