News • 15.06.2026

WKS: Übergangsphase endet

Neue Anmeldearten für Luft- und Seeverkehre

In wenigen Wochen ist es soweit: Mit Ende der Übergangsphase am 30. Juni 2026 wird die Abwicklung von summarischen Ausgangsanmeldungen (ASumA) und Wiederausfuhrmitteilungen (WAM) zum 1. Juli 2026 auf die neue ATLAS-Fachanwendung WKS umgestellt. Das neue System löst das bisherige EAS-Verfahren ab. Die bisherigen Anmeldearten entfallen.

Voraussetzungen für die Nutzung von WKS

  • Benötigt wird ein digitales Teilnehmerzertifikat (Qualified Seal ID). Dieses identifiziert den Teilnehmer und gehört zu einer EORI (nicht pro Niederlassung).
  • Das Teilnehmerzertifikat muss in der Zollsoftware und im Zoll-Portal (Elster) (www.zoll-portal.de) hinterlegt werden.
  • Die Bereitstellung des Zertifikats kann 8 bis 10 Wochen in Anspruch nehmen.
  • Die Beantragung ist kostenpflichtig und erfolgt über einen qualifizierten Vertrauensdienst.
  • Das Zertifikat ist ein Jahr gültig. Die ATLAS-Verfahren IMPOST und WKS nutzen dasselbe Teilnehmerzertifikat.

 

Die Zollsoftware ZODIAK GE ist für die neue ATLAS-Fachanwendung WKS zertifiziert und steht bereit. Ab dem 1. Juli 2026 sind summarische Ausgangsanmeldungen (ASumA) und Wiederausfuhrmitteilungen (WAM) verbindlich auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben aus dem Zollkodex der Union (UZK) über die neue ATLAS-Anwendung WKS abzugeben. 

Für den Hamburger Hafen ergeben sich durch die Einführung von WKS auch Änderungen im Modul Port Order, welches kundenseitig über die Software DAKOSY GE (Modul Seefracht Export) und über die Export Management Platform EMP/ZAPP genutzt werden kann. Für den Hamburger Hafen sind die Neuerungen bereits implementiert. Die Umstellung der Port Order für die die Bremischen Häfen erfolgt voraussichtlich zum 21. Juni 2026. 

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