News • 18.12.2023

WKS – Wiederausfuhrkontrollsystem

Neue Anmeldearten für Luft- und Seeverkehre

In wenigen Wochen, am 30. Juni 2026, ist es soweit: Mit Ende der Übergangsphase wird die Abwicklung von summarischen Ausgangsanmeldungen (ASumA) und Wiederausfuhrmitteilungen (WAM) auf WKS umgestellt.

Voraussetzungen für die Nutzung von WKS

  • Benötigt wird ein digitales Teilnehmerzertifikat (Qualified Seal ID). Das Teilnehmerzertifikat identifiziert den Teilnehmer und gehört zu einer EORI (nicht pro Niederlassung).
  • Es muss in der Zollsoftware und im Zoll-Portal (Elster) (www.zoll-portal.de) hinterlegt werden.
  • Wir empfehlen die baldige Bestellung des Zertifikats, da die Bereitstellung 8 - 10 Wochen in Anspruch nehmen kann.
  • Die Beantragung erfolgt über einen qualifizierten Vertrauensdienst (ein möglicher Anbieter ist die performio GmbH und ist kostenpflichtig
  • Das Zertifikat ist ein Jahr gültig. Die ATLAS-Verfahren IMPOST und WKS nutzen dasselbe Teilnehmerzertifikat.

 

Unsere Zollsoftware ZODIAK GE ist für WKS zertifiziert und steht bereit – ebenso unsere Lösungen für die Abwicklungsprozesse im Seehafen Hamburg. Das neue System löst das bisherige EAS-Verfahren ab. Die bisherigen Anmeldearten entfallen. 

Wann ist WKS für die Abwicklung der ASumA zu nutzen?
Eine ASumA ist abzugeben, wenn Waren aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden und für diese keine Zollanmeldung oder Wiederausfuhranmeldung mit Sicherheitsrelevanten Daten abgegeben wurde. Sie ist notwendig 

  • für Waren aus einer Freizone oder der vorübergehenden Verwahrung, welche sich länger als 14 Tage in der Freizone oder der vorübergehenden Verwahrung befinden
  • Waren aus einer Freizone oder der vorübergehenden Verwahrung, wenn sich der Bestimmungsort oder der Empfänger geändert haben.
  • Beförderungen zwischen zwei Orten innerhalb der EU im Luft- und Seeverkehr, wenn die Ware in einem Drittland umgeladen wird.

Wann ist WKS für die Abwicklung der WAM zu nutzen?
Die Wiederausfuhrmitteilung (WAM) wird die REXDIS für die Wiederausfuhrmitteilung zur Beendigung von vorübergehenden Verwahrungen ablösen. Eine WAM ist an einer Ausgangszollstelle abzugeben, wenn für Nicht-Unionswaren die Pflicht zur Abgabe einer ASUMA nicht besteht. Hierzu zählen Waren:

  • in der vorübergehenden Verwahrung, die unmittelbar aus einem Verwahrungslager wiederausgeführt werden.
  • deren Verwahrdauer nicht länger als 14 Tage ist und deren Bestimmungsort und/oder Empfänger sich in Bezug auf die summarische Eingangsanmeldung nicht geändert haben.

Möglichkeiten, WKS über DAKOSY zu nutzen:
Das ATLAS-Verfahren WKS und somit die ASumA und WAM können über die Zolllösung DAKOSY GE / ZODIAK GE erstellt und kommuniziert werden. Für den Hamburger Hafen ergeben sich Änderungen im Modul Port Order, welches über DAKOSY GE / Modul Seefracht Export und die EMP (Export Management Platform) genutzt werden kann. 

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